Kinderschutzfachkräfte sind in Fragen des Kinderschutzes wichtige Partner der Jugendämter. Sie können als „insoweit erfahrene Fachkräfte“ (nach §§ 8a, 8b SGB VIII, § 4 KKG) vom Jugendamt zu Fragen des Kinderschutzes beauftragt und damit auch trägerübergreifend tätig werden. Mit dem neuen Bundeskinderschutzgesetz (seit dem 1. Januar 2012 in Kraft) wird gerade in Schulen und Kitas, Einrichtungen der Frühen Hilfen und Erziehungshilfen, im Gesundheitswesen und auch in kleineren Trägern der Jugendhilfe erhöhter Beratungs- und Fortbildungsbedarf entstehen. Kinderschutzfachkräfte nehmen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle ein.
Die Aufgaben von Kinderschutzfachkräften sind konkret:
- Erkennen einer Kindeswohlgefährdung,
- Risikoeinschätzung durch qualifizierte Beurteilung der Kindeswohlgefährdung,
- Wissen um notwendige Verfahrensschritte und Hilfesysteme und
- Systematisches Handeln zum Schutz der Kinder in Gefährdungssituationen.
Im Rahmen des Zertifikatskurses werden die rechtlichen, fachlichen und methodischen Grundlagen für eine Risikoeinschätzung und für die Beratung von Fachkräften dargestellt. Insbesondere die Rolle der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ und ihre organisationale Einbindung stehen im Mittelpunkt dieser Weiterbildung.
Themen des Zertifikatskurses sind:
- Einführung in das Thema Kinderschutz
- Rechtliche Grundlagen
- Grundlagen der Dokumentation
- Kinderschutz und Datenschutz
- Kindeswohlgefährdungen erkennen und beurteilen
- Kindeswohlgefährdungen einschätzen: Zur Arbeit mit Diagnosebögen
- Grundlagen der Kommunikation und Beratung bei Kindeswohlgefährdung
- Kommunikation und Kooperation mit Personensorgeberechtigen
- Handlungsleitlinien in Institutionen und institutionelle Voraussetzungen
- Kooperation mit anderen Fachkräften und Institutionen im Rahmen des Schutzauftrages
Die zertifizierte Weiterbildung zur Kinderschutzfachkraft besteht aus vier je zweitägigen Modulen und endet mit einem Abschlusskolloquium. Alle erfolgreichen Teilnehmer/innen erhalten ein Zertifikat mit Angaben über die Inhalte und Dozenten der einzelnen Module.
Plenumsvortrag, Gruppendiskussionen, Fallarbeit, Rollenspiele
Verantwortliche Gesamtleitung: Prof. Dr. Martin Wazlawik, Dipl.-Sozialpäd. Ben Repp
Begleitung und Moderation: Dipl.-Päd. Jan Pöter
Für die einzelnen Themenbereiche werden Referenten/innen aus Wissenschaft und Praxis eingeladen, die jeweils in ihrem Teilgebiet spezialisiert sind und fundierte Auskunft geben können. Eine konstante Moderation dient der Ergebnissicherung.
Je Modul:
1. Tag
09.30 Uhr Stehkaffee
10.00 Uhr Seminarbeginn
12.30 – 13.30 Uhr Mittagspause
17.00 Uhr Ende der Veranstaltung
(Der Folgetag beginnt bereits um 9.00 Uhr; weitere Zeiten identisch)
Modultermine:
1. Modul 03. – 04.05.2018
2. Modul 21. – 22.06.2018
3. Modul 27. – 28.09.2018
4. Modul 22. – 23.11.2018
Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe mit mehrjähriger Berufserfahrung, die Aufgaben im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Schutzauftrages für Kinder und Jugendliche wahrnehmen und als „insoweit erfahrene Fachkraft“ andere Fachkräfte im Rahmen der Risikoeinschätzung bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung beraten oder perspektivisch beraten wollen.