Mit welchem Personaleinsatz dürfen Sie, und mit welchem Personaleinsatz müssen Sie Ihre pädagogische Arbeit gegenüber den anspruchsberechtigten Menschen versehen?
Diese Frage wird derzeit von unterschiedlichen Adressaten äußerst uneinheitlich beantwortet. Zielkonflikte und sich widersprechende Vorgaben sind die Regel. Landesjugendämter als betriebserlaubniserteilende Behörden, die Gewerbeaufsicht als Hüterin des Arbeitszeitgesetzes, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) des Zolls, die vor Ort zuständigen öffentlichen Träger der Jugendhilfe, die Schiedsstellen der Jugendhilfe in den Bundesländern und auch die Mitarbeitenden in der Organisation erwarten die Einhaltung aller relevanten Rechtsvorschriften.
Dienstplaner*innen und pädagogische Leitungen geraten da sehr schnell an ihre Grenzen. Viele von Ihnen wissen überhaupt nicht, dass Sie persönlich für Rechtsverstöße zur Verantwortung gezogen werden können. Was tun?
Bei der Gestaltung des Dienstplans müssen Sie das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG) beachten. Die Folgen bei einem Verstoß gegen diese Rechtsvorschriften können schwerwiegend sein. Im Falle des Verstoßes gegen das Arbeitszeitgesetz drohen Ihnen als verantwortliche Person drastische Bußgelder. Auch bei Verstößen gegen die Mindestlohnverordnung kann das Bußgeld existenzbedrohend ausfallen. Darüber hinaus darf auch der Einrichtungsträger (z.B. der Verein, die Stiftung, die GmbH) mit einer üppigen Strafe rechnen.
Im Rahmen unseres eintägigen Intensivseminars zeigen wir Ihnen einen Weg auf, wie Sie zukünftig einen für alle Klienten*innen angemessenen und für Sie rechtlich tragfähigen Personalschlüssel festlegen und durchsetzen, ohne sich und Ihre Einrichtung dauerhaft zu gefährden.
Unsere Schwerpunkte:
- Die Schaffung personeller Voraussetzungen für stationäre Wohngruppen unter Beachtung des Arbeitszeitgesetzes
Silke Müller, Dipl.-Ing.(FH)
Landesamt für Verbraucherschutz, Gewerbeaufsicht Sachsen-Anhalt
- Dienstplanung 3.0 – Den fachlich notwendigen und „richtigen“ Personaleinsatz im Betriebserlaubnisverfahren gegenüber den Öffentlichen Trägern der Jugendhilfe bestimmen und durchsetzen
Dr. Frank Plaßmeyer, Dipl. Betriebswirt, M.A.
Geschäftsführender Gesellschafter, IJOS GmbH &
Elisa Kopitzki, Dipl. Psychologin
Fachkoordination Betriebserlaubnisverfahren und Konzeption, IJOS GmbH
- Durchsetzung von Rechtsansprüchen gegenüber dem Öffentlichen Träger im Kontext der Vereinbarung von Personaleinsatzquoten im Betriebserlaubnisverfahren nach § 45 SGB VIII
Prof. Dr. Florian Gerlach, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
IJOS Rechtsanwälte GmbH
- Fallstricke bei der Dienstplangestaltung vermeiden – Arbeitszeitgesetz und Mindestlohn beachten
Michael Kriegsmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Sozialrecht
IJOS Rechtsanwälte GmbH
Methoden:
Vorträge, Diskussionen, Praxis- und Fallbeispiele
09.30 Uhr Stehkaffee
10.00 Uhr Seminarbeginn
12.30 – 13.30 Uhr Mittagspause
17.00 Uhr Ende
Das Tagesseminar richtet sich in erster Linie an Entscheider*innen, pädagogische Leitungen sowie Kolleginnen und Kollegen der Kinder- und Jugendhilfe, die in den Bereichen Dienstplanung und/oder Konzeptionserarbeitung zuständig sind. Auch Mitarbeitende Öffentlicher Träger der Jugendhilfe sind herzlich willkommen.