Unser eintägiges Intensivseminar gibt Ihnen fundierte Informationen aus juristischer und betriebswirtschaftlicher Sicht zu allen Fragen der Kalkulation und Vereinbarung von Leistungsentgelten in der stationären Eingliederungshilfe, zum Beispiel aus folgenden Themenbereichen:
- Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf die Refinanzierung von stationären und ambulanten Leistungen.
- Einzelverhandlungen: Worauf Sie achten sollten, wenn Sie Ihr Entgelt einmal nicht pauschal anpassen möchten?
- Personalbedarfsfeststellungsverfahren
- Aktuelle Rechtsprechung der Verwaltungs- und Sozialgerichte zum externen Vergleich.
- Welche Bedeutung haben Leistungs- und Prüfungsvereinbarung?
- Wirkung der Leistungsvereinbarung auf die Vergütungsvereinbarung.
- Zum Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
- Welche Möglichkeiten haben wir, unsere Ansprüche gegenüber dem Sozialhilfeträger durchzusetzen?
- Prospektive Kostenkalkulation und Rückwirkungsverbot.
- Fallstricke im Invest-Bereich. Worauf muss im Zusammenhang mit § 76 SGB XII geachtet werden?
- Wie passen wir den Bereich der investiven Folgekosten den realen Erfordernissen an?
- Wir haben die Vereinbarung eines Leistungsentgeltes beantragt, doch der überörtliche Träger der Sozialhilfe rührt sich nicht. Was können wir tun?
- Unsere variablen Sachkosten liegen deutlich über dem Angebot des Kostenträgers? Möglichkeiten und Grenzen.
- Warum der TVöD nicht für alle gilt. Plausibilitätsprüfung bei Personalkosten. Welche Tarifwerke dürfen zum Vergleich herangezogen werden?
- Nicht jeder arbeitet 39 Stunden in der Woche. Welche Wochenstundenzahl ist den Entgeltberechnungen zugrunde zu legen?
- Sind Kosten für sonstige Personalkosten (z.B. FSJ und BFD) entgeltrelevant oder nicht?
- Neu: Orientierungsrahmen für Schiedsverfahren und Geschäftsordnungen von Schiedsstellen nach dem SGB XII.
- Wie und warum Sie den örtlichen Sozialhilfeträger strategisch in den Blick nehmen sollten.
- Wie hoch sind Leistungsentgelte vergleichbarer Angebote in anderen Regionen?
- Strategische Entgeltfindung: Instrumente und politische Notwendigkeiten.
- Auch wenn es so schön einfach klingt…: Zur gebotenen Vorsicht und zur juristischen Absicherung bei linearen Entgeltsteigerungen (pauschale Anhebungen).
- Prospektivität vs. Nachweisung von Ist-Daten vorangegangener Wirtschaftsjahre. Wo liegen die Grenzen? Rechte und Pflichten im Zusammenhang z.B. mit den bestehenden Rahmenverträgen.
- Welche Unterlagen muss ich und welche kann ich dem Sozialhilfeträger zur Verfügung stellen?
- Das Vereinbarungsverfahren. Die häufigsten Fehler, die es zu vermeiden gilt.
- Haftungsfragen im Rahmen von Entgeltverhandlungen für leitende Angestellte.
- Letzter Ausweg Schiedsverfahren? Die häufigsten Fehler im Vorfeld.
Die Referenten werden sich Zeit nehmen, um auf Ihre individuellen Fragestellungen einzugehen. Gerne können Sie uns auch im Vorfeld schriftlich Ihre Fragen mitteilen. Diese werden dann im Seminarverlauf behandelt und beantwortet.
Vorträge, Diskussionen, Praxis- und Fallbeispiele
09.30 Uhr Stehkaffee
10.00 Uhr Seminarbeginn
12.30 – 13.30 Uhr Mittagspause
17.00 Uhr Ende
Das Tagesseminar richtet sich in erster Linie an Entscheider*innen, Finanzverantwortliche und Verwaltungsmitarbeitende von Eingliederungshilfeeinrichtungen, sowie an gesetzliche Betreuer*innen. Das Seminar ist auch gut geeignet für Existenzgründer*innen.
Damit Sie bei unerwarteten Ereignissen abgesichert sind, empfehlen wir Ihnen den Seminar-Schutz der ERGO-Versicherung. Sollten Sie z.B. aufgrund von Krankheit oder eines Arbeitsplatzwechsels nicht an unserem Seminar teilnehmen können, erstattet die Versicherung nicht nur Ihren Seminarbeitrag, sondern auch z.B. gebuchte Übernachtungen oder Anfahrtskosten. Die Versicherung deckt auch unsere Seminarreihen mit mehreren Modulen ab.
Wir empfehlen Ihnen die Versicherung direkt mit der Seminaranmeldung abzuschließen.
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