Auf den Gerichtsfluren haben Sie es schon beobachten können. Anscheinend freudig laufen Kinder auf ihre Elternteile zu und fallen ihnen um den Hals. So schlimm kann es nicht gewesen sein, sind Richterinnen oder Richter geneigt zu glauben und ordnen Umgangskontakte an. Nur, ist dem auch tatsächlich so? Kann man sich wirklich sicher sein, dass zwischen Eltern und Kind tatsächlich eine gesunde Bindung besteht? Können durch den Kontakt mit den Elternteilen nicht doch unverarbeitete Traumata und Verletzungen wieder „getriggert“ werden?
Dieses Seminar widmet sich den Fragen von (Bindungs-)traumatisierung im Kindesalter und deren Konsequenzen für die Ausgestaltung des Umgangsrechts. Neben theoretischen Hintergründen zu traumatischen Prozessen und der Entwicklung möglicher Traumafolgestörungen, wird die – möglicherweise problematische – Bindungsentwicklung zu den Bezugspersonen und (möglichen) Tätern Thema dieses Tages sein. Schließlich wird die Brücke zur Justiz geschlagen und der Frage nachgegangen, wie in derartigen Fällen eine gute Gestaltung des Umgangs unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung möglich ist.
Inhalte und Themen des Seminars:
- Der neurobiologische Prozess einer Traumatisierung
- Mögliche Symptome einer Traumafolgestörung
- Pathologische Bindung und Bindungstraumata
- Grundlagen des Umgangsrechts
- Möglichkeit zur Vorstellung eigener Fälle
Powerpoint-Vortrag, Arbeit in der Kleingruppe, supervisorische Besprechung von Fällen der Teilnehmenden.
09.30 Uhr Stehkaffee
10.00 Uhr Seminarbeginn
12.30 – 13.30 Uhr Mittagspause
17.00 Uhr Ende der Veranstaltung
Pädagogische Fachkräfte in der freien Kinder- und Jugendhilfe und im allgemeinen Sozialen Dienst der Jugendämter, Richter*innen
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Das Seminar findet ganztägig als Online-Seminar statt!
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| Dr. Felix Schulz |
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