Mit § 72 SGB VIII wird ein Fachkräftegebot statuiert. Danach müssen sich die Mitarbeitenden persönlich und fachlich eignen und insbesondere über eine fachliche Qualifikation in Form eines entsprechenden Ausbildungs- bzw. Studienabschlusses verfügen. Diesbezüglich existiert in den einzelnen Bundesländern eine unterschiedliche Verwaltungspraxis. Immer wieder werden Mitarbeitende, die aus Sicht der Leistungserbringer für eine stationäre Leistungserbringung für Kinder und Jugendliche nach dem SGB VIII und SGB IX geeignet sind, von den Betriebserlaubnisbehörden als nicht geeignet eingestuft. So ist es beispielsweise in vielen Bundesländern bis heute nicht möglich, Heilerziehungspfleger*innen in teilstationären und stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe einzusetzen. Selbst gegen den Einsatz von Psychologen*innen im Gruppendienst bestehen in einigen Bundesländern Bedenken, da diese nicht auf sog. Fachkräftelisten geführt werden. Und das in Zeiten des Fachkräftemangels…
Bereits im Jahre 2017 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass dieses Fachkräftegebot im Betriebserlaubnisverfahren nicht zwingend anzuwenden ist und eine entsprechende Verwaltungspraxis der Bundesländer rechtswidrig sein kann. Diese Rechtsprechung hat das OVG Berlin-Brandenburg nun fortentwickelt und sehr weitgehende Rechtsgrundsätze aufgestellt. So sei eine „fachliche Ausbildung als Voraussetzung für die Betreuung Minderjähriger von § 45 SGB VIII grundsätzlich nicht vorgeschrieben“.
In unserem Brennpunkt-Webinar werden wir die aktuelle Entscheidung des OVG rechtlich und fachlich bewerten, einordnen und klare Hinweise geben, welche Auswirkungen der Beschluss auf laufende und zukünftige Betriebserlaubnisverfahren haben kann.
Darüber hinaus erhalten Sie Tipps und Hinweise, wie Sie die aktuelle Entscheidung im Rahmen von Antragsverfahren einsetzen können. Dabei geht es insbesondere um die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Verhandlung mit Betriebserlaubnisbehörden und die Rechtsdurchsetzung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach § 123 VwGO vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Teilnehmende eines IJOS Live Webinars besuchen eine Online-Schulung – bequem und zeitsparend direkt vom eigenen Schreibtisch aus. In unserem virtuellen Seminarraum sehen Sie den Bildschirm der Referierenden und verfolgen die Präsentation in Echtzeit. Durch die Chat-Funktion stehen Sie im direkten Kontakt mit der Seminarleitung und können Fragen stellen. Zur Teilnahme an einem IJOS Live Webinar benötigen Sie lediglich eine schnelle Internetverbindung, ein Mikrofon und einen Lautsprecher. Unser Webinarsystem erlaubt zudem die Unterstützung von Mobilgeräten. Somit können Sie problemlos auch per iPhone, iPad oder Android-Geräten an unserem Live Webinar teilnehmen.
Das Live Webinar dauert ca. 90 Minuten, wobei im letzten Teil individuelle Fragen der Teilnehmenden beantwortet werden. Das Live Webinar beginnt pünktlich um 16.30 Uhr und endet um ca. 18.00 Uhr.
Das Live Webinar richtet sich an alle Fachkräfte und Leitungspersonen aus der Kinder- und Jugendhilfe.
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