Damit Hinweisgeber*innen zukünftig besser vor negativen Konsequenzen und Repressalien, wie beispielsweise einer Kündigung, Versetzung, Degradierung oder Einschüchterung geschützt sind, ist am 16. Dezember 2019 die EU-Direktive 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgeber*innen des EU-Parlaments in Kraft getreten.
Ziel der sog. EU-Whistleblowing-Richtlinie ist es, Verstöße aufzudecken und zu unterbinden sowie die Rechtsdurchsetzung zu verbessern, indem effektive, vertrauliche und sichere Meldekanäle eingerichtet und Hinweisgeber*innen wirksam vor Repressalien geschützt werden. Hinweisgeber*innen sollen dadurch weder zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlich noch in Bezug auf ihre Beschäftigung haftbar gemacht werden können.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz wird noch in diesem Jahr in Kraft treten. Kleine und große Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden, Einrichtungen des öffentlichen Sektors, Behörden sowie Gemeinden ab 10.000 Einwohner*innen müssen künftig sichere interne Meldekanäle für Hinweisgeber*innen bereitstellen. Für die Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden gilt diese Pflicht bereits Ende 2021, für Unternehmen zwischen 50 und 250 Mitarbeitenden gibt es eine Übergangsfrist von weiteren zwei Jahren. Somit müssen auch kleinere Unternehmen ab dem 01.01.2023 die EU-Whistleblowing-Richtlinie umsetzen.
In der EU-Richtlinie sind auch Sanktionen vorgesehen. So müssen Unternehmen, die das Melden von Missständen behindern oder zu behindern versuchen, mit Strafen rechnen. Gleiches gilt, wenn Unternehmen die Identität der Hinweisgeber*innen nicht vertraulich behandeln.
In diesem Webinar beschäftigen wir uns mit folgenden Inhalten:
- RICHTLINIE (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
- Anforderungen der EU-Whistleblowing-Richtlinie
- Hinweisgeberschutzgesetz
- Pflicht zur Einrichtung einer Whistleblowing-Plattform
- Aufbau einer Whistleblowing-Plattform (Tipps)
- Praxisbeispiel: Kurzpräsentation der IJOS Datenschutzmanagementsoftware (hier Sonderfeature: Whistleblowing-Plattform)
Teilnehmende eines IJOS Live Webinars besuchen eine Online-Schulung – bequem und zeitsparend direkt vom eigenen Schreibtisch aus. In unserem virtuellen Seminarraum sehen Sie den Bildschirm der Referierenden und verfolgen die Präsentation in Echtzeit. Zur Teilnahme an einem IJOS Webinar benötigen Sie lediglich eine schnelle Internetverbindung und einen Lautsprecher. Unser Webinarsystem erlaubt zudem die Unterstützung von Mobilgeräten. Somit können Sie problemlos auch per iPhone, iPad oder mobilen Android-Geräten an unserem Webinar teilnehmen.
Das Webinar dauert ca. 90 Minuten, wobei im letzten Teil individuelle Fragen der Teilnehmenden beantwortet werden. Das Live Webinar beginnt pünktlich um 09.00 Uhr und endet um ca. 10.30 Uhr.
Das Webinar richtet sich an alle Entscheider*innen, Finanzverantwortliche und interessierte Erzieher*innen/Sozialarbeiter*innen sowie Verwaltungsmitarbeitende in Jugendhilfeeinrichtungen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
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Wir freuen uns darauf, Sie bald zu einer unserer Fortbildungen begrüßen zu dürfen!
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| Dr. Frank Plaßmeyer |
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Die Online-Veranstaltung beginnt um 09:00 Uhr und endet um ca. 10:30 Uhr.

Im Bild: Original Webinar-Ansicht, links im Bild: Dr. Frank Plaßmeyer
Direkt nach Start der Online-Veranstaltung können Sie den gesamten Foliensatz als PDF-Datei herunterladen.
Aktualitätsgarantie mit Stand: 14.06.2022
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