Durch die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Juni 2022 zur Auslegung des § 45a S. 2 und 3 SGB VIII konnte für die Beantwortung der Frage, ob eine Betriebserlaubnispflicht für familienähnliche Betreuungsformen besteht, weitere Rechtsklarheit gewonnen werden. Bei einer Zuordnung der zu betreuenden Kinder zu bestimmten Betreuungspersonen wird ohne Steuerung durch eine betriebserlaubnispflichtige Einrichtung nicht von einer Betriebserlaubnispflicht der familienähnlichen Betreuungsform ausgegangen.
Im Rahmen unseres Brennpunkt-Webinars beschäftigen wir uns mit der aktuellen Situation und bewerten vor allem aus juristischer Sicht die neue gesetzliche Grundlage sowie die hieraus resultierenden Handlungsoptionen und strategischen Optionen für die weitere Leistungserbringung.
Folgende Themenbereiche und Fragestellungen werden bearbeitet:
- Einrichtungsbegriff – Legaldefinition nach § 45a SGB VIII
- Wann unterfallen familienanaloge Leistungsangebote der Betriebserlaubnispflicht nach § 45 SGB VIII?
- Wie sollte die fachliche und organisatorische Einbindung der familienähnlichen Betreuungsform konzeptionell beschrieben sein?
- Wie und in welchem Umfang müssen die fachliche Steuerung der Hilfen, die Qualitätssicherung, die Auswahl, Überwachung, Weiterbildung und Vertretung des Personals sowie die Außenvertretung zwecks Erhalt der Betriebserlaubnis gewährleistet werden?
- Ist die „Zwischenschaltung“ einer stationären Einrichtung als „steuernde“ betriebserlaubnispflichtige Einrichtung sinnvoll?
- Der Aspekt der Kindeswohlgewährleistung im Zusammenhang mit dem § 45a SGB VIII
- Prüfung der Betriebserlaubnispflicht nach § 48a SGB VIII
- Berichte aus abgeschlossenen juristischen Verfahren (u.a. aus Bayern, Saarland, Brandenburg)
- Das Instrument der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO und § 80 Abs. 5 VwGO
- Strategische Optionen zur Risikominimierung und deren entgeltrechliche Auswirkungen
Die Referent*innen werden sich Zeit nehmen, um auf Ihre individuellen Fragestellungen einzugehen. Gerne können Sie uns auch im Vorfeld schriftlich Ihre Fragen mitteilen. Diese werden dann im Webinarverlauf behandelt und beantwortet.
Teilnehmende eines IJOS Live Webinars besuchen eine Online-Schulung bequem und zeitsparend direkt vom eigenen Schreibtisch aus. In unserem virtuellen Seminarraum sehen Sie den Bildschirm der Referierenden und verfolgen die Präsentation in Echtzeit. Durch die Chat-Funktion stehen Sie im direkten Kontakt mit der Seminarleitung und können Fragen stellen. Zur Teilnahme an einem IJOS Live Webinar benötigen Sie lediglich eine schnelle Internetverbindung, ein Mikrofon und einen Lautsprecher. Unser Webinarsystem erlaubt zudem die Unterstützung von Mobilgeräten. Somit können Sie problemlos auch per iPhone, iPad oder Android-Geräten an unserem Live Webinar teilnehmen.
Das Live Webinar dauert ca. 90 Minuten, wobei im letzten Teil individuelle Fragen der Teilnehmenden beantwortet werden. Das Live Webinar beginnt pünktlich um 16.00 Uhr und endet um ca. 17.30 Uhr.
Das Live-Webinar richtet sich an alle Entscheider*innen, Finanzverantwortliche und interessierte Erzieher*innen/Sozialarbeiter*innen sowie Verwaltungsmitarbeitende in Jugendhilfeeinrichtungen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Das Seminar ist auch für innewohnende Mitarbeitende und Gründer*innen, die sich ein Bild von der aktuellen Lage machen wollen, sehr gut geeignet.
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Wir freuen uns darauf, Sie bald zu einer unserer Fortbildungen begrüßen zu dürfen!
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| Prof. Dr. Jan Kepert |
Denise Pfizenmaier |
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