Die Eltern streiten um das Kind. Der Vater ruft an, die Mutter ruft an. Und ich stehe dazwischen. Wer hat nun eigentlich das Sorgerecht? Was kann ich tun, was muss ich lassen, um nicht Teil dieses Konflikts zu werden? Mit wem darf ich sprechen, was darf ich sagen? Wem gebe ich das Kind? Was, wenn es noch schlimmer kommt – ist das Kindeswohl in Gefahr?
Das Seminar widmet sich den Grundlagen des Familienrechts, insbesondere dem Sorge- und Umgangsrecht. Es vermittelt rechtliche Sicherheit, um als Fachkraft im Umgang mit hochstrittigen Elternpaaren juristischen Stolperfallen zu entgehen und eine Verstrickung in den Konflikt zu vermeiden.
So werden die Grundlagen des Umgangsrechts dargestellt: Welche gesetzlichen Regelungen zum Umgang gibt es und wie ist der „normale“ Umgang zu verstehen? Unter welchen Voraussetzungen wird der Umgang reduziert und welche Rolle spielt der Wille des Kindes?
Einen weiteren Schwerpunkt des Tages bildet das Sorgerecht: Wann üben Eltern das Sorgerecht gemeinsam aus und aus welchen Gründen kann das Sorgerecht entzogen werden? Welche Rechte und Pflichten haben Eltern beim alleinigen und beim gemeinsamen Sorgerecht? Schließlich: Wie kann ich in Gesprächen mit Eltern unterstützen und ihnen helfen, zu Einigungen für ihr Kind zu gelangen?
Und schließlich: Was kann und muss ich tun, wenn das Kindeswohl in Gefahr zu sein scheint? Wann wird von einer Kindeswohlgefährdung gesprochen, woran kann ich diese erkennen und was muss ich tun?
Hierbei wird ausreichend Zeit zur Fallbesprechung und -reflexion zur Verfügung stehen.
Inhalte des Seminars:
- Grundlagen des Umgangsrechts, Besonderheiten bei fremduntergebrachten Kindern und Jugendlichen
- Grundlagen des Sorgerechts, Voraussetzungen zur Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge oder des Entzugs des Sorgerechts
- Grundlagen zum Identifizieren von und Umgehen mit möglichen Kindeswohlgefährdungen, erforderliche Handlungsschritte
Die Teilnehmenden werden mit der juristischen und richterlichen „Denkweise“ und den Unterschieden zur pädagogischen Sichtweise vertraut. Sie erhalten „Handwerkszeug“ in Form von Strategie- und Formulierungsempfehlungen gegenüber den Gerichten und den Eltern.
Wechsel aus theoretischem Input, Fall- und Kleingruppenarbeit
09.30 Uhr Stehkaffee
10.00 Uhr Seminarbeginn
12.30 – 13.30 Uhr Mittagspause
17.00 Uhr Ende der Veranstaltung
Mitarbeitende der öffentlichen und freien, ambulanten und stationären Jugendhilfe, Erzieher*innen
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Wir freuen uns darauf, Sie bald zu einer unserer Fortbildungen begrüßen zu dürfen!
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| Dr. Felix Schulz |
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