Viele Leistungserbringer in der Eingliederungshilfe stehen vor neuen Herausforderungen: Sie haben bisher wenig Erfahrung in Einzelverhandlungen mit den Trägern der Eingliederungshilfe. Diese mangelnde Erfahrung zeigt nun Auswirkungen, da die Öffentlichen Träger zunehmend die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen nach § 128 SGB IX prüfen. Dabei agieren einige Träger der Eingliederungshilfe teilweise rechtswidrig und stellen immer wieder eigene Regeln auf.
Unser Seminar bietet Ihnen die Gelegenheit, sich im neuen Leistungs- und Vergütungsrecht des SGB IX fit zu machen. Lernen Sie, wie Sie sich optimal auf Einzelverhandlungen vorbereiten und sicherstellen, dass Ihre Leistungen kostendeckend erbracht werden können. Insbesondere werden Strategien vermittelt, wie Sie rechtssicher und erfolgreich gegen unrechtmäßige Forderungen (auch Rückforderungen) der Leistungsträger vorgehen können.
In unserem Seminar zeigen wir Ihnen den Weg von der Vorbereitung über die Beantragung bis zur Vereinbarung von Leistungen und Vergütungen in der Eingliederungshilfe. Sie bekommen einen Überblick über die Grundlagen der Kalkulation sowie die damit zusammenhängenden betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Dimensionen. Neben der Kalkulation liegt ein weiterer Fokus auf dem Ablauf einer Verhandlung unter Berücksichtigung von möglichen Stolperfallen.
Das Seminar berücksichtigt die aktuellen rechtlichen Grundlagen des SGB IX und verwandter Gesetze sowie Entwicklungen der Rechtsprechung anhand von Schiedsstellenbeschlüssen und Gerichtsurteilen.
Folgende Themenbereiche werden unter anderem behandelt:
- Das Vertragsrecht des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)
- Stand der BTHG-Umsetzung und Auswirkungen auf die Refinanzierung
- Risiko- und Gewinnaufschläge: Kalkulation und Durchsetzungsmöglichkeiten auf Basis der aktuellen Rechtsprechung
- Personalmengen und andere Leistungsmerkmale: Wer bestimmt den Leistungsumfang? Wer setzt die Standards? Sind einseitige Vorgaben der Träger der Eingliederungshilfe gesetzeskonform?
- Welche Bedeutung haben Fachkonzept und Leistungsbeschreibung im Verhältnis zur Leistungsvereinbarung?
- Was bedeuten Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit?
- Welche Möglichkeiten haben wir, unsere Ansprüche gegenüber dem Träger der Eingliederungshilfe durchzusetzen?
- Wie arbeiten und funktionieren die Schiedsstellen?
- Fallstricke im Investitionskostenbereich. Worauf muss im Zusammenhang mit § 127 (2) SGB IX geachtet werden?
- Wie lange dürfen Vergütungsverhandlungen dauern?
- Prospektivität vs. Nachweis von Ist-Daten vorangegangener Wirtschaftsjahre. Wo liegen die Grenzen? Was sind die Rechte und Pflichten?
- Das Vereinbarungsverfahren. Die häufigsten Fehler, die es hierbei zu vermeiden gilt
- Haftungsfragen im Rahmen von Vergütungsverhandlungen
Die Referenten nehmen sich Zeit, um auf ihre individuellen Fragestellungen einzugehen. Sofern Sie uns im Vorfeld des Seminars Fragen schriftlich mitteilen, werden diese im Verlauf des Seminars behandelt und beantwortet.
Vorträge, Diskussionen, zahlreiche Praxis- und Fallbeispiele
10.05 Uhr Begrüßung, Einführung in das Seminarsystem
10.15 Uhr Seminarbeginn
12.30 – 13.30 Uhr Mittagspause
17.00 Uhr Ende des Seminars
Das Seminar richtet sich an Vorstände, Geschäftsführungen, Finanzverantwortliche oder sonstige Entscheider*innen von Trägern der Eingliederungshilfe sowie weitere interessierte Mitarbeitende aus Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Ebenso ist dieses Seminar gut geeignet für Gründer*innen in der Eingliederungshilfe.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Mitarbeiter*innen von Öffentlichen Leistungsträgern zu diesem Seminar nicht zugelassen werden können.
Sofern sich mehrere Kollegen*innen eines Trägers für dieses Seminar anmelden, können Sie unsere Zusatzteilnehmer*innenoption nutzen: Für eine regulär angemeldete Person können sich bis zu fünf Zusatzteilnehmer*innen zu Sonderkonditionen anmelden.
Diese Zusatzteilnehmer*innen zahlen nur 50% des Seminarpreises und erhalten eine Teilnahmebestätigung sowie die vollständigen Seminarunterlagen.