Die Berücksichtigung einer Eigenkapitalverzinsung ist leistungsgerecht

Eine Ablehnung der Anerkennung einer Eigenkapitalverzinsung negiert elementare betriebswirtschaftliche Zusammenhänge. Die Zurverfügungstellung von Eigenkapital ist als Investition zu betrachten. Deren Wert ist gleichzusetzen mit den am Kapitalmarkt für dieses Eigenkapital zu erzielenden Zinsen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es gleichrangig zu bewerten, ob für ein Darlehen Zinsen aufgewandt werden müssen, oder ob auf einen wirtschaftlichen Ertrag des Eigenkapitals verzichtet wird. Im Rahmen von Entgeltverhandlungen ist ein Ausschluss der Berücksichtigung einer Eigenkapitalverzinsung nicht leistungsgerecht (OVG Lüneburg, RsDE 16,69). 

Diese Rechtsauffassung kann man dem jüngsten Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Rüdiger Meier aus Hamburg entnehmen (Seite 12), der im Auftrag des PARITÄTISCHEN Brandenburg und der Kinder- und Jugendhilfe-Verbund gGmbH Kiel die Praxis der Verhandlung und der Umsetzung von Vereinbarungen nach § 78b SGB VIII unter Berücksichtigung der Verwaltungsvorgaben einzelner Landkreise im Land Brandenburg analysiert und bewertet hat. Das gesamte Gutachten können Sie hier einsehen.

AGB / Datenschutz IJOS GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen
IJOS GmbH
PDF

Allgemeine Geschäftsbedingungen
IJOS GmbH (Fortbildungen und Seminare)
PDF

Datenschutzerklärung
IJOS GmbH

Barrierefreiheitserkärung
IJOS GmbH

Hinweisgebersystem
IJOS GmbH

Kontakt

IJOS GmbH

Dorfstraße 40
49124 Georgsmarienhütte

Geschäftsführung:
Dr. Frank Plaßmeyer
Elli Plaßmeyer

Tel.: 05401 – 40847
Fax: 05401 – 40897

Email: info@ijos.net
Internet: www.ijos.net

Handelsregister: HRB 11 11 16
Amtsgericht Osnabrück

USt-IdNr.: DE241276532


Login