Immer wieder begegnet mir im Rahmen von Entgeltverhandlungen in Niedersachsen ein Papier zu den Investitionsfolgekosten der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen (AGJÄ). Die Handreichung können Sie hier herunterladen. Sollten Sie diesem Papier demnächst einmal begegnen, denken Sie bitte daran, das es sich lediglich um eine Arbeitshilfe für Jugendämter handelt. Der Inhalt der Arbeitshilfe ist aus meiner Sicht keineswegs verbindlich für Träger von Einrichtungen, die ein Leistungsentgelt vereinbaren möchten. Ist Ihnen dieses Papier auch schon einmal im Kontext von Entgeltvereinbarungen begegnet? Dann würde ich mich über einen Kommentar Ihrerseits freuen.
Investitionsfolgekosten gem. § 7 Nds. Rahmenvertrag nach § 78 f SGB VIII

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