Tageseinrichtungen für Kinder erhalten in Nordrhein-Westfalen gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Fördermittel zum Betrieb ihrer Einrichtung. Doch nicht alle Einrichtungen werden gleich behandelt. So schliesst das KiBiz privat gewerbliche Anbieter rigoros von der Förderung aus. Aus Sicht des Bundesverbandes privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) verstösst der Ausschluss privat-gewerblicher Kindertagesstätten aus dem Fördersystem gegen geltendes EU-Wettbewerbsrecht und gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Die vollständige Presseinfo, aus der hervorgeht, dass der VPK heute Klage gegen Ungleichbehandlung eingereicht hat, findet man hier. Ich werde die weitere Entwicklung mit großem Interesse verfolgen. Fällt die Hürde für privat gewerbliche Kitas in NRW, wird es aus meiner Sicht eine massive Veränderung der Kita-Landschaft in NRW geben. Das wird dann wohl nicht jedem gefallen…

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