Kritik an der Bezeichnung „unbegleitete minderjährige Ausländer_in“ (UMA)

UMA oder UMF? Was denn jetzt?

Zu dieser Frage gibt es eine sehr klare Haltung des Bundesfachverbandes Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V (BumF):

„Seit kurzem werden Minderjährige, die unbegleitet nach Deutschland einreisen, vielerorts nicht mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF), sondern unbegleitete minderjährige Ausländer_innen genannt (umA). Das ist angesichts der gegenwärtigen Herausforderungen bei der Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland nur eine Feinheit, die nicht ins Gewicht fällt – so möchte man zumindest meinen. Aber natürlich macht es einen großen Unterschied, ob wir von Flüchtlingen oder von Ausländer_innen sprechen.“

Der Bundesfachverband umF spricht sich dafür aus, dass die Flüchtlingseigenschaft – in seiner umgangssprachlichen Bedeutung und als gelebte Realität der Kinder und Jugendlichen – bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nicht unterschlagen wird und rät von der Nutzung der Bezeichnung „unbegleitete minderjährige Ausländer_in“ eindeutig ab.

Ich unterstütze diese Haltung und wünsche mir, dass Sie die folgende  Stellungnahme des BumF an Ihre Kolleginnen und Kollegen weiter leiten. Weg mit dem Ausländerbegriff in der Jugendhilfe!

Hier geht es zur Stellungnahme.

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