Reform des Vergaberechts und Auswirkungen auf die Jugendhilfe

Reform des Vergaberechts und Auswirkungen auf die Jugendhilfe. Was wird sich für die Förderung von Jugendlichen ändern? Das nordrhein-westfälische Familienministerium (MFKJKS) hat zur Reform des Vergaberechts verfasst und die Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe bewertet.

Die Reform der öffentlichen Auftragsvergabe wurde am 17.12.2015 im Bundestag verabschiedet. Durch die Reform werden die Gestaltungsspielräume für die öffentlichen Auftraggeber zur Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien deutlich vergrößert. Die Vergabeverordnung (VgV), die Einzelheiten der Durchführung des Vergabeverfahrens regelt, hat das Kabinett am 20.01.2016 beschlossen. Im nun vorliegenden NRW-Bericht wird insbesondere die Anwendbarkeit des neuen Vergaberechts auf den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe beschrieben.

Den Bericht der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen zur „Reform des Vergaberechts – Was wird sich für die Förderung von Jugendlichen ändern?“ zur 98. Sitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend des Landtags Nordrhein-Westfalen am 24. November 2016 finden Sie hier als PDF-Download.

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