Einfach so plattgemacht?

Das Schöne an Gerüchten ist, dass man so vieles über sich selbst erfährt, was man vorher noch gar nicht wusste.

Gestern erhielt ich einen aufgeregten Anruf aus dem Landkreis Heidekreis. Es herrsche allgemeine Verunsicherung bei Einrichtungsträgern in der Kinder- und Jugendhilfe. Das Jugendamt des Kreises habe eine Einrichtung „(…) einfach so plattgemacht“, weil diese mit der IJOS GmbH als Berater kooperiert habe. So sei deswegen eine Anweisung an die Kolleginnen und Kollegen des ASD ergangen, die Einrichtung nicht mehr zu belegen. Die Frage an mich lautete „Ist da irgendetwas dran an dem Gerücht?“.

Meine Antwort war sehr klar und deutlich. Da ist selbstverständlich nichts dran an dem Gerücht. Ein solches wettbewerbsschädliches Verhalten eines oder mehrerer Mitarbeitender eines öffentlichen Trägers der Jugendhilfe ist undenkbar und mit dem Gesetz auch gar nicht in Einklang zu bringen. Jeder leitende Mitarbeitende eines Jugendamtes würde sich im Extremfall sogar strafbar machen, würde er ein solches sittenwidriges Verhalten an den Tag legen.

Stellen Sie sich doch mal eine ähnlich komische Situation vor: Das Finanzamt versucht Ihren Arbeitgeber davon zu überzeugen, Ihnen zu kündigen, nur weil Sie einen Steuerberater beauftragt haben. Schräg, oder?

Die Gerüchteküche ist gleich hinter dem Geredeschuppen. Da sollte Sie von mir aus auch bleiben!

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