Auswirkungen der Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst

Auswirkungen der Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst. Die meisten sozialwirtschaftlichen Angebote werden wohl teurer. Dies gilt es, in den Entgeltverhandlungen gegenüber dem Öffentlichen Träger entsprechend zu berücksichtigen.

Die Gewerkschaftsseite hat Anfang Januar die Forderungen zur Tarifrunde 2018 bekanntgegeben:

  • Entgelterhöhung: +6% mit einem Mindesterhöhungsbetrag von 200 € (Für gering bezahlte Berufsgruppen wie zum Beispiel Pflegehelfer wären das fast zehn Prozent mehr)
  • Ausbildungsvergütungen: +100 € pauschal
  • Laufzeit: 1 Jahr

Der Vorsitzende der Gewerkschaft ver.di, Frank Bsirske, hat deutlich gemacht, das in dieser Tarifrunde die Begrenzung der Laufzeit des Tarifvertrages auf 1 Jahr von großer Bedeutung sein wird. Eine längere Laufzeit des Tarifvertrages werde nur dann diskutiert, wenn die Arbeitgeber zu außergewöhnlichen Regelungen bereit seien.

Die Verhandlungen sollen am 16. oder 17. April 2018 enden. Nach Ablauf der Friedenspflicht beginnen nun vereinzelt befristete Arbeitsniederlegungen und weitere Aktionen in Betrieben und Dienststellen des Öffentlichen Dienstes.

In den Entgeltverhandlungen gegenüber dem Öffentlichen Träger müssen die anstehenden Tariferhöhungen entsprechend berücksichtigt werden. Ich rate aufgrund der zu erwartenden deutlichen Steigerungen bei den Personalkosten zur Vorsicht. Sollte sich Ihr Verhandlungspartner nicht auf nachträgliche Entgeltanpassungen einlassen, so empfehle ich Ihnen, die laufenden Entgeltverhandlungen kurzfristig auszusetzen oder eine kürzere Laufzeit zu wählen (zum Beispiel drei Monate). Nach Ablauf dieser ungewöhnlich kurzen Laufzeit könnte dann die exakte Tarifsteigerung eingepreist und verhandelt werden.

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