Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung. Arbeitgeber und Beschäftigte zahlen ab 2019 die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu gleichen Teilen. Selbständige, die wenig verdienen, müssen weniger für ihre Krankenversicherung zahlen. Auch die individuellen Zusatzbeiträge der Krankenkassen sollen nun zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen werden. Dieser Sachverhalt ist entgeltrelevant.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den 06.06.2018 den Entwurf des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) beschlossen.

Mit dem Entwurf des GKV-VEG sollen drei Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden: Die Krankenkassenbeiträge werden wieder paritätisch finanziert, die Bemessungsgrundlage für den Mindestbeitrag der Selbständigen wird halbiert und ehemalige Bundeswehrangehörige werden sozial besser abgesichert.

Der Entwurf zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz sieht vor, dass die Gesetzliche Krankenversicherung ab 1. Januar 2019 wieder paritätisch finanziert wird. Das heißt: Arbeitgeber und Beschäftigte sowie Rentner und Rentenversicherung bezahlen zu gleichen Teilen die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Das gilt nicht nur – wie bisher – für den allgemeinen Beitragssatz.

Dies gilt auch für den individuellen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst bestimmt. Dieser Sachverhalt ist entgeltrelevant. Beachten Sie daher bei Leistungsentgeltverhandlungen gegenüber dem Öffentlichen Träger, dass diese zusätzlichen Kosten ab dem 01.01.2019 inkalkuliert und verhandelt werden.

Hier finden Sie weitere Informationen des Bundesministerium für Gesundheit zum Thema.

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