Kinderrechte in Unterkünften für geflüchtete Menschen

Kinderrechte in Unterkünften für geflüchtete Menschen. Eine neue Studie von Save the Children zur Umsetzung von Kinderrechten in Unterkünften für geflüchtete Menschen in Deutschland rät zur Unterbringung in dezentralen Wohnungen. 

Save the Children hat das Sinus-Institut für Markt- und Sozialforschung beauftragt, eine qualitative Studie in sechs kooperierenden Unterkünften für geflüchtete Menschen durchzuführen. Insgesamt wurden von Mai bis November 2016 deshalb 70 Interviews mit Eltern, Kindern, Leitungen der Unterkünfte, Sozialarbeiter*innen, Erzieher*innen sowie Ehrenamtlichen geführt. Inspiriert wurde die Studie von dem weltweit von Save the Children genutzten Analysemodell – der Kinderrechtssituationsanalyse.

Die jetzt vorliegende Studie konzentriert sich auf eine Auswahl von Rechten aus der UN-Kinderrechtskonvention, die zu den globalen Schwerpunktbereichen von Save the Children gehören und eine besondere Relevanz für die Gruppe der geflüchteten Kinder aufweisen: (1) Rechte auf Schutz (2) Recht auf Gesundheit (3) Recht auf Bildung und (4) Beteiligungsrechte.

Im Ergebnis wird festgestellt, dass geflüchtete Familien am besten dezentral und in eigenen Wohnungen untergebracht werden sollten. Nur wenn Kinder und ihre Eltern in Gemeinschaftsunterkünften leben müssen, sollten diese grundsätzlich regelmäßigen Qualitätskontrollen unterzogen werden.

Hier geht es direkt zum PDF-Download der Studie.

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