Vorsorgender Gesundheitsschutz für Kinder auf Kinderspielflächen

Vorsorgender Gesundheitsschutz für Kinder auf Kinderspielflächen. Spielsand muss einmal jährlich ausgetauscht werden.

In Nordrhein-Westfalen gilt ein neuer Runderlass des Umweltministeriums zum Thema Gesundheitsschutz für Kinder auf Kinderspielflächen. Er regelt detailliert die Anforderung an Spielsande.

Aus hygienischen Gründen ist der Spielsand mindestens einmal jährlich auszutauschen. D.h., dass hier auch für Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen zusätzliche Kosten entstehen, die im Rahmen der Entgeltkalkulation Berücksichtigung finden müssen. Auch in anderen Bundesländern gibt es möglicherweise ähnliche Regelungen, die zu berücksichtigen sind.

Hier finden Sie den Runderlass des Umweltministeriums (NRW) zum Thema Gesundheitsschutz für Kinder auf Kinderspielflächen

Nun zu den Kosten am Beispiel eines wirklich sehr kleinen Sandkastens (100cm x 100cm x 30cm = 300 000 cm³ (Kubikzentimeter),

in Meter gerechnet: 1m x 1m x 0,3m = 0,3 m³ (Kubikmeter), das entspricht 3 Säcke Spielsand = 3 x 7 € = 21 € plus Anlieferung 20 € = 41 €

Hinzu kommt die Entsorgung des alten Sandes. Der muss zur Bauschuttdeponie gebracht werden (Gebühr 10 EUR). Arbeitsaufwand intern für ausschaufeln, entsorgen und neu befüllen ca. 3 Stunden a 50 € = 150 EUR.

Somit entstehen für einen kleinen Sandkasten jährliche Gesamtkosten in Höhe von mindestens 201 €. Diese Kosten müssen gegenüber dem öffentlichen Träger im Rahmen eines Entgeltverfahrens zusätzlich einkalkuliert und verhandelt werden.

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