Sonderwebinar: Neuverhandlung von Leistungsentgelten aufgrund der COVID-19 Pandemie

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Die Inhalte unseres Webinars:
Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) wird den Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe leider nicht wirklich weiterhelfen. Das steht schon mal fest. Die Einführung von Kurzarbeit ist mit erheblichen strafrechtlichen Risiken für Leistungserbringer verbunden.
Daher müssen jetzt schnellstmöglich neue Entgeltanpassungen durch Neuverhandlung vorgenommen werden, die deutliche Gewinnaufschläge beinhalten, damit die Träger der Kinder- und Jugendhilfe eine Betriebsmittelrücklage aufbauen können, um zukünftig krisenunabhängiger ihre Leistungen gegenüber dem anspruchsberechtigen Bürgern versehen zu können und zwar unabhängig von der jeweiligen Kassenlage des Öffentlichen Trägers.

Der Zuschuss über das SodEG berücksichtigt ausdrücklich nicht (!) den pandemiebedingten Mehraufwand auf Seiten der Leistungserbringer.

Somit werden zum Beispiel situationsbedingte Mehrkosten für Schutzausrüstungen, verdachtsbasierte Corona-Schnelltestungen, zusätzliche Desinfektionsmaßnahmen, betriebliche Pandemieplanung gemäß Arbeitsschutzgesetz, vorbereitende Quarantänemaßnahmen, Inanspruchnahme von Sicherheitsdiensten, Videokonferenzen bzw. WebMeeting-Systeme, Home-Office-Aufwendungen, erhöhte Personalausgaben, beispielsweise durch vorübergehend eingestelltes Fremdpersonal oder durch Mehrarbeitsstunden und Personalaufstockung innerhalb der Einrichtungen und Dienste, usw. nicht über das SodEG erstattet.

Daher müssen Einrichtungen und Dienste jetzt handeln!
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