Die Abschaffung der Kostenheranziehung in greifbarer Nähe

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat einen Referentenentwurf für die Abschaffung der Kostenheranziehung für junge Menschen und Leistungsberechtigte nach § 19 SGB VIII vorgelegt (Streichung des § 94 Absatz 6 SGB VIII, Streichung des § 92 Nummer 1a SGB VIII und Streichung des § 92 Absatz 4 SGB VIII). Bei Verabschiedung würde das die Abschaffung der Kostenheranziehung für junge Menschen und Leistungsberechtigte nach § 19 SGB VIII bedeuten.

Junge Menschen und Leistungsberechtigte nach § 19 SGB VIII müssten sich dann nicht mehr an den Kosten für die für sie bewilligte Hilfeleistung aus ihrem Einkommen beteiligen. Bereits im Rahmen des 2018 durchgeführten Dialogprozesses zur Ausgestaltung des KJSG „Mitreden & Mitgestalten“ hat sich ein Großteil der Beteiligten für die komplette Abschaffung der Kostenheranziehung ausgesprochen. Am Ende kam mit der Verabschiedung des Gesetzes ein Kompromiss ins Gesetz, bei dem junge Menschen mit höchstens 25 Prozent ihres Einkommens sich an den Kosten der Hilfeleistung beteiligen müssen. In der Praxis wird mit dieser Regelung höchst unterschiedlich umgegangen, in der Spannbreite der vollen Ausschöpfung der 25 Prozent, bis hin zum kompletten Verzicht. Die neue Regelung würde zu einer Gleichbehandlung aller betroffenen Personen führen und Personen, die sich in stationären Hilfesettings der Kinder- und Jugendhilfe bewegen, endlich die Möglichkeit geben, ihr Einkommen vollumfänglich für sich und ihre Zukunftsplanung einzusetzen.

Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für den 1. Januar 2023 vorgesehen.

Der Referentenentwurf ist hier zu finden.

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