Mit einem bemerkenswert klaren Beschluss vom 12. März 2025 (Az.: 3 B 581/25) hat das Verwaltungsgericht Hannover für Rechtssicherheit gesorgt: Kinder mit Beeinträchtigungen können einen uneingeschränkten inklusiven Anspruch auf frühkindliche Förderung in Kindertageseinrichtungen nach § 24 SGB VIII geltend machen – Gleichberechtigte Teilhabe ohne Verweis auf Eingliederungshilfe.
Diese Entscheidung hat das Potenzial, die Arbeit von Jugendämtern, Trägern und pädagogischen Fachkräften grundlegend zu verändern. Sie verdeutlicht nicht nur die Tragweite des § 22a Abs. 4 SGB VIII, der bereits 2021 mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft getreten ist, sondern formuliert auch klare Handlungsaufträge: Inklusion ist keine Option mehr, sondern muss im Rahmen des Kita-Regelbetriebs umgesetzt werden.
Dieses Webinar bietet eine fundierte Einordnung dieser richtungsweisenden Gerichtsentscheidung für Leistungsträger, Leistungserbringer und Familien. Es werden die praktischen Folgen für Kitas dargestellt und konkrete Hinweise zur rechtssicheren und fachlich fundierten Umsetzung vor Ort gegeben.
Inhalte des Webinars:
- Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover vom 12. März 2025: Inhalt, Begründung, Reichweite der inklusiven Leistungserbringung in Kindertageseinrichtungen
- Welche neuen Maßstäbe setzt das Gericht für die Auslegung von § 24 SGB VIII i.V.m. § 22a Abs. 4 SGB VIII?
- Warum Eingliederungshilfe nicht mehr als Ausweichlösung gelten kann
- Was bedeutet die Entscheidung für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen konkret?
- Anforderungen an inklusive Betreuungspraxis, Raum- und Personalausstattung
- Notwendige Anpassungen in Konzeptionen und Leistungsbeschreibungen
- Praxisnahe Empfehlungen für Träger und Leitungskräfte zur Umsetzung
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Das Live Webinar dauert ca. 90 Minuten, wobei im letzten Teil individuelle Fragen der Teilnehmer*innen beantwortet werden. Das Live Webinar beginnt pünktlich um 16.00 Uhr und endet um ca. 17.30 Uhr.
Das Live Webinar richtet sich an Leitungskräfte, Fachberatungen, Trägervertreter*innen und pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, die sich mit Fragen der Inklusion und der Rechtsauslegung in der frühkindlichen Bildung auseinandersetzen.
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