Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in der Eingliederungshilfe

Neue Chancen für erfolgreiche Ergebnisse

🗓️ 21.04.2026 09:30 Uhr

⏱️ 1 Tag

📌 FoBi-ID: Fobi-2026-1306

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Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in der Eingliederungshilfe
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Viele Leistungserbringer in der Eingliederungshilfe stehen vor neuen Herausforderungen: Sie haben bisher wenig Erfahrung in Einzelverhandlungen mit den Trägern der Eingliederungshilfe. Diese mangelnde Erfahrung zeigt nun Auswirkungen, da die Öffentlichen Träger zunehmend die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen nach § 128 SGB IX prüfen. Dabei agieren einige Träger der Eingliederungshilfe teilweise rechtswidrig und stellen immer wieder eigene Regeln auf.

Unser Seminar bietet Ihnen die Gelegenheit, sich im neuen Leistungs- und Vergütungsrecht des SGB IX fit zu machen. Lernen Sie, wie Sie sich optimal auf Einzelverhandlungen vorbereiten und sicherstellen, dass Ihre Leistungen kostendeckend erbracht werden können. Insbesondere werden Strategien vermittelt, wie Sie rechtssicher und erfolgreich gegen unrechtmäßige Forderungen (auch Rückforderungen) der Leistungsträger vorgehen können.

In unserem Seminar zeigen wir Ihnen den Weg von der Vorbereitung über die Beantragung bis zur Vereinbarung von Leistungen und Vergütungen in der Eingliederungshilfe. Sie bekommen einen Überblick über die Grundlagen der Kalkulation sowie die damit zusammenhängenden betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Dimensionen. Neben der Kalkulation liegt ein weiterer Fokus auf dem Ablauf einer Verhandlung unter Berücksichtigung von möglichen Stolperfallen.

Das Seminar berücksichtigt die aktuellen rechtlichen Grundlagen des SGB IX und verwandter Gesetze sowie Entwicklungen der Rechtsprechung anhand von Schiedsstellenbeschlüssen und Gerichtsurteilen.

Folgende Themenbereiche werden unter anderem behandelt:

  • Das Vertragsrecht des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)
  • Stand der BTHG-Umsetzung und Auswirkungen auf die Refinanzierung
  • Risiko- und Gewinnaufschläge: Kalkulation und Durchsetzungsmöglichkeiten auf Basis der aktuellen Rechtsprechung
  • Personalmengen und andere Leistungsmerkmale: Wer bestimmt den Leistungsumfang? Wer setzt die Standards? Sind einseitige Vorgaben der Träger der Eingliederungshilfe gesetzeskonform?
  • Welche Bedeutung haben Fachkonzept und Leistungsbeschreibung im Verhältnis zur Leistungsvereinbarung?
  • Was bedeuten Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit?
  • Welche Möglichkeiten haben wir, unsere Ansprüche gegenüber dem Träger der Eingliederungshilfe durchzusetzen?
  • Wie arbeiten und funktionieren die Schiedsstellen?
  • Fallstricke im Investitionskostenbereich. Worauf muss im Zusammenhang mit § 127 (2) SGB IX geachtet werden?
  • Wie lange dürfen Vergütungsverhandlungen dauern?
  • Prospektivität vs. Nachweis von Ist-Daten vorangegangener Wirtschaftsjahre. Wo liegen die Grenzen? Was sind die Rechte und Pflichten?
  • Das Vereinbarungsverfahren. Die häufigsten Fehler, die es hierbei zu vermeiden gilt
  • Haftungsfragen im Rahmen von Vergütungsverhandlungen

Die Referenten nehmen sich Zeit, um auf ihre individuellen Fragestellungen einzugehen. Sofern Sie uns im Vorfeld des Seminars Fragen schriftlich mitteilen, werden diese im Verlauf des Seminars behandelt und beantwortet. 

Vorträge, Diskussionen, zahlreiche Praxis- und Fallbeispiele

09.30 Uhr Stehkaffee
10.00 Uhr Seminarbeginn
12.30 – 13.30 Uhr Mittagspause
17.00 Uhr Ende der Veranstaltung

Das Seminar richtet sich an Vorstände, Geschäftsführungen, Finanzverantwortliche oder sonstige Entscheider*innen von Trägern der Eingliederungshilfe sowie weitere interessierte Mitarbeitende aus Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Ebenso ist dieses Seminar gut geeignet für Gründer*innen in der Eingliederungshilfe.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Mitarbeitenden von Öffentlichen Leistungsträgern zu diesem Seminar nicht zugelassen werden können.

Aufgrund der großen Nachfrage bieten wir diese Fortbildung zusätzlich als Livestream an. 
Somit können Sie auf Wunsch ganz bequem von Ihrem Schreibtisch aus an unserer Fortbildung live teilnehmen.
Sie erhalten wie bei unseren Präsenzseminaren alle Unterlagen und eine Teilnahmebestätigung im Nachgang zur Fortbildung.
Während des Seminares können Sie Ihre Fragen direkt über die Chat-Funktion an unsere Referent*innen richten.

Der Livestream beginnt um 10:15 Uhr und endet um ca. 17:00 Uhr.

Unseren Livestream können Sie direkt im Anmeldevorgang auswählen.

Zusatzteilnehmer*innen können die Fortbildung zu einem vergünstigen Preis buchen:
Gerne können auch weitere Kolleginnen und Kollegen aus Ihrer Einrichtung am Livestream teilnehmen.
Zusatzteilnehmer*innen zahlen pro Person nur 50% des Seminarpreises und erhalten eine Teilnahmebestätigung sowie die vollständigen Seminarunterlagen. 
Je Einrichtung können maximal 5 Personen als Zusatzteilnehmer*innen teilnehmen. 

 

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