„Ambulante“ Eingliederungshilfeangebote kalkulieren und verhandeln
🗓️ 07.05.2026 09:30 Uhr
⏱️ 1 Tag
📌 FoBi-ID: Fobi-2026-1305
Ihre Referent*innen:
Viele Leistungserbringer im Bereich der Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX profitieren vom neuen Leistungs- und Vergütungsrecht des Bundesteilhabegesetzes. Die Mehrzahl hat bisher jedoch wenig Erfahrung in Einzelverhandlungen gegenüber den Trägern der Eingliederungshilfe. Diese mangelnde Erfahrung zeigt nun Nebenwirkungen, da die Öffentlichen Träger zunehmend die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen nach § 128 SGB IX prüfen. Dabei agieren einige Träger der Eingliederungshilfe teilweise rechtswidrig und stellen immer wieder eigene Regeln auf.
Unser Seminar bietet Ihnen die Gelegenheit, sich im neuen Leistungs- und Vergütungsrecht des SGB IX fit zu machen. Lernen Sie, wie Sie sich optimal auf Einzelverhandlungen vorbereiten und sicherstellen, dass Ihre Leistungen kostendeckend erbracht werden können. Insbesondere werden Strategien vermittelt, wie Sie rechtssicher und erfolgreich gegen unrechtmäßige Forderungen (auch Rückforderungen) der Leistungsträger vorgehen können.
In unserem eintägigen Intensivseminar zeigen wir Ihnen den Weg von der Vorbereitung über die Beantragung bis zur Vereinbarung von Leistungen und Vergütungen für ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe. Sie bekommen einen Überblick über die Grundlagen der Kalkulation sowie die damit zusammenhängenden betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Dimensionen. Neben der Kalkulation liegt ein weiterer Fokus auf dem Ablauf einer Verhandlung unter Berücksichtigung von möglichen Stolperfallen.
Das Seminar berücksichtigt aktuelle rechtliche Grundlagen des SGB IX und verwandter Gesetze sowie Entwicklungen der Rechtsprechung anhand von Schiedsstellenbeschlüssen und Gerichtsurteilen.
Folgende Themenbereiche werden behandelt:
- Das Vertragsrecht des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)
- Stand der Umsetzung und Auswirkungen auf die Refinanzierung
- Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 128 SGB IX
- Risiko- und Gewinnaufschläge: Kalkulation und Durchsetzungsmöglichkeiten auf Basis der aktuellen Rechtsprechung
- Welche Bedeutung haben Fachkonzept und Leistungsbeschreibung im Verhältnis zur Leistungsvereinbarung?
- Welche Rolle spielen landesrahmenvertragliche Regelungen?
- Wie berechnet man eine Fachleistungsstunde?
- Von der Nettojahresarbeitszeit bis zu den fallspezifischen Minderzeiten – was sind die wirklich entscheidenden Berechnungsparameter?
- Was bedeutet Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit?
- Wie funktioniert der „externe Vergleich“?
- Welche Möglichkeiten haben wir, unsere Ansprüche gegenüber dem Träger der Eingliederungshilfe durchzusetzen?
- Wie lange darf eine Vergütungsverhandlung dauern?
- Prospektivität vs. Nachweis von Ist-Daten vorangegangener Wirtschaftsjahre. Wo liegen die Grenzen? Was sind die Rechte und Pflichten?
- Das Vereinbarungsverfahren: Die häufigsten Fehler, die es hierbei zu vermeiden gilt
- Haftungsfragen im Rahmen von Vergütungsverhandlungen
Die Referenten werden sich Zeit nehmen, um auf Ihre individuellen Fragestellungen einzugehen. Gerne können Sie uns auch im Vorfeld schriftlich Ihre Fragen mitteilen. Diese werden dann im Seminarverlauf behandelt und beantwortet.
Vorträge, Diskussionen, zahlreiche Praxis- und Fallbeispiele
09.30 Uhr Stehkaffee
10.00 Uhr Seminarbeginn
12.30 – 13.30 Uhr Mittagspause
17.00 Uhr Ende der Veranstaltung
Das Seminar richtet sich an Vorstände, Geschäftsführungen, Finanzverantwortliche oder sonstige Entscheider*innen von Trägern der Eingliederungshilfe sowie weitere interessierte Mitarbeitende aus Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Ebenso ist dieses Seminar gut geeignet für Gründer*innen in der Eingliederungshilfe.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Mitarbeitende von Öffentlichen Leistungsträgern zu diesem Seminar nicht zugelassen werden können.
Aufgrund der großen Nachfrage bieten wir diese Fortbildung zusätzlich als Livestream an.
Somit können Sie auf Wunsch ganz bequem von Ihrem Schreibtisch aus an unserer Fortbildung live teilnehmen.
Sie erhalten wie bei unseren Präsenzseminaren alle Unterlagen und eine Teilnahmebestätigung im Nachgang zur Fortbildung.
Während des Seminares können Sie Ihre Fragen direkt über die Chat-Funktion an unsere Referent*innen richten.
Der Livestream beginnt um 10:15 Uhr und endet um ca. 17:00 Uhr.
Unseren Livestream können Sie direkt im Anmeldevorgang auswählen.
Zusatzteilnehmer*innen können die Fortbildung zu einem vergünstigen Preis buchen:
Gerne können auch weitere Kolleginnen und Kollegen aus Ihrer Einrichtung am Livestream teilnehmen.
Zusatzteilnehmer*innen zahlen pro Person nur 50% des Seminarpreises und erhalten eine Teilnahmebestätigung sowie die vollständigen Seminarunterlagen.
Je Einrichtung können maximal 5 Personen als Zusatzteilnehmer*innen teilnehmen.
Viele Leistungserbringer im Bereich der Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX profitieren vom neuen Leistungs- und Vergütungsrecht des Bundesteilhabegesetzes. Die Mehrzahl hat bisher jedoch wenig Erfahrung in Einzelverhandlungen gegenüber den Trägern der Eingliederungshilfe. Diese mangelnde Erfahrung zeigt nun Nebenwirkungen, da die Öffentlichen Träger zunehmend die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen nach § 128 SGB IX prüfen. Dabei agieren einige Träger der Eingliederungshilfe teilweise rechtswidrig und stellen immer wieder eigene Regeln auf.
Unser Seminar bietet Ihnen die Gelegenheit, sich im neuen Leistungs- und Vergütungsrecht des SGB IX fit zu machen. Lernen Sie, wie Sie sich optimal auf Einzelverhandlungen vorbereiten und sicherstellen, dass Ihre Leistungen kostendeckend erbracht werden können. Insbesondere werden Strategien vermittelt, wie Sie rechtssicher und erfolgreich gegen unrechtmäßige Forderungen (auch Rückforderungen) der Leistungsträger vorgehen können.
In unserem eintägigen Intensivseminar zeigen wir Ihnen den Weg von der Vorbereitung über die Beantragung bis zur Vereinbarung von Leistungen und Vergütungen für ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe. Sie bekommen einen Überblick über die Grundlagen der Kalkulation sowie die damit zusammenhängenden betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Dimensionen. Neben der Kalkulation liegt ein weiterer Fokus auf dem Ablauf einer Verhandlung unter Berücksichtigung von möglichen Stolperfallen.
Das Seminar berücksichtigt aktuelle rechtliche Grundlagen des SGB IX und verwandter Gesetze sowie Entwicklungen der Rechtsprechung anhand von Schiedsstellenbeschlüssen und Gerichtsurteilen.
Folgende Themenbereiche werden behandelt:
- Das Vertragsrecht des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)
- Stand der Umsetzung und Auswirkungen auf die Refinanzierung
- Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 128 SGB IX
- Risiko- und Gewinnaufschläge: Kalkulation und Durchsetzungsmöglichkeiten auf Basis der aktuellen Rechtsprechung
- Welche Bedeutung haben Fachkonzept und Leistungsbeschreibung im Verhältnis zur Leistungsvereinbarung?
- Welche Rolle spielen landesrahmenvertragliche Regelungen?
- Wie berechnet man eine Fachleistungsstunde?
- Von der Nettojahresarbeitszeit bis zu den fallspezifischen Minderzeiten – was sind die wirklich entscheidenden Berechnungsparameter?
- Was bedeutet Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit?
- Wie funktioniert der „externe Vergleich“?
- Welche Möglichkeiten haben wir, unsere Ansprüche gegenüber dem Träger der Eingliederungshilfe durchzusetzen?
- Wie lange darf eine Vergütungsverhandlung dauern?
- Prospektivität vs. Nachweis von Ist-Daten vorangegangener Wirtschaftsjahre. Wo liegen die Grenzen? Was sind die Rechte und Pflichten?
- Das Vereinbarungsverfahren: Die häufigsten Fehler, die es hierbei zu vermeiden gilt
- Haftungsfragen im Rahmen von Vergütungsverhandlungen
Die Referenten werden sich Zeit nehmen, um auf Ihre individuellen Fragestellungen einzugehen. Gerne können Sie uns auch im Vorfeld schriftlich Ihre Fragen mitteilen. Diese werden dann im Seminarverlauf behandelt und beantwortet.
Vorträge, Diskussionen, zahlreiche Praxis- und Fallbeispiele
09.30 Uhr Stehkaffee
10.00 Uhr Seminarbeginn
12.30 – 13.30 Uhr Mittagspause
17.00 Uhr Ende der VeranstaltungDas Seminar richtet sich an Vorstände, Geschäftsführungen, Finanzverantwortliche oder sonstige Entscheider*innen von Trägern der Eingliederungshilfe sowie weitere interessierte Mitarbeitende aus Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Ebenso ist dieses Seminar gut geeignet für Gründer*innen in der Eingliederungshilfe.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Mitarbeitende von Öffentlichen Leistungsträgern zu diesem Seminar nicht zugelassen werden können.Aufgrund der großen Nachfrage bieten wir diese Fortbildung zusätzlich als Livestream an.
Somit können Sie auf Wunsch ganz bequem von Ihrem Schreibtisch aus an unserer Fortbildung live teilnehmen.
Sie erhalten wie bei unseren Präsenzseminaren alle Unterlagen und eine Teilnahmebestätigung im Nachgang zur Fortbildung.
Während des Seminares können Sie Ihre Fragen direkt über die Chat-Funktion an unsere Referent*innen richten.Der Livestream beginnt um 10:15 Uhr und endet um ca. 17:00 Uhr.
Unseren Livestream können Sie direkt im Anmeldevorgang auswählen.
Zusatzteilnehmer*innen können die Fortbildung zu einem vergünstigen Preis buchen:
Gerne können auch weitere Kolleginnen und Kollegen aus Ihrer Einrichtung am Livestream teilnehmen.
Zusatzteilnehmer*innen zahlen pro Person nur 50% des Seminarpreises und erhalten eine Teilnahmebestätigung sowie die vollständigen Seminarunterlagen.
Je Einrichtung können maximal 5 Personen als Zusatzteilnehmer*innen teilnehmen.



