Bei Kleinstbetrieben entfällt zukünftig die Bilanzierungspflicht

Gemäß Beschluss des Europaparlamentes können EU-Staaten Kleinstunternehmen bald von der Jahresabschlusspflicht befreien. Zwei der folgenden Kriterien müssen vom Kleinstbetrieb erfüllt werden:

• die Bilanzsumme liegt unter 500.000 Euro
• der Netto-Umsatz liegt unter 1.000.000 Euro
• im Laufe des Bilanzjahres werden durchschnittlich nicht mehr als zehn Mitarbeiter angestellt

Die Regelung muss vorher noch von den jeweiligen Landesparlamenten beschlossen werden. Eine Aufzeichnung von Einnahmen und Ausgaben wird aber aus steuerlichen Gründen weiterhin erforderlich sein. Angeblich machen sich nun auch erste Kleinstunternehmen so ihre Gedanken und denken daran, ihre Buchführung zu beerdigen. Lassen Sie es! Gerade in der Jugendhilfe werden Sie zunehmend in der Lage sein müssen, Kostenarten differenziert darzustellen (z.B. bei der Vorbereitung einer Entgeltverhandlung).

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