Beratung und Aufsicht bei Angeboten der stationären Erziehungshilfe mit freiheitsentziehenden Maßnahmen

Beratung und Aufsicht bei Angeboten der stationären Erziehungshilfe mit freiheitsentziehenden Maßnahmen (feM).

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) hat im April 2017 in Saabrücken Handlungsempfehlungen zur Beratung und Aufsicht bei Angeboten der stationären Erziehungshilfe mit freiheitsentziehenden Maßnahmen beschlossen.

Inhalltich geht es um freiheitsentziehenden Maßnahmen auf der Grundlage von §§ 34, 35a Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII in Verbindung mit § 1631b BGB, §§ 71, 72 JGG und § 42 Abs. 5 SGB VIII, § 42a Abs. 1 SGB VIII im Bereich der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Das Papier richtet sich an die betriebserlaubniserteilenden Behörden, die für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen nach §§ 45 ff. SGB VIII zuständig sind.

Das vollständige Arbeitspapier finden Sie hier.

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