Berliner Schiedsspruch zum betreuten Einzelwohnen (SGB XII)

In Berlin hat die Schiedsstelle (gemäß § 80 SGB XII) durch einen Schiedsspruch am 25.09.2104 die Position der Leistungserbringer deutlich gestärkt.

In vier Musterverfahren wurden folgende Kernthemen behandelt:

  • Zuordnung  der Personalkosten für Leitung
  • Ausfallwagnis
  • Sachkosten
  • Unternehmergewinn

Strittig waren somit zentrale Fragen der Leistungsfähigkeit ambulanter Angebote der Eingliederungshilfe.

Den Leistungserbringern ist es im Rahmen der vier Musterverfahren vor der Schiedsstelle gelungen, wesentliche und gänzlich neue Kostenpositionen durchzusetzen. Herzlichen Glückwunsch!

So konnte z.B. ein pauschaler Aufschlag von 4,7% für Ausfallwagnis und Unternehmergewinn durchgesetzt werden.

Aufgrund des Berliner Schiedsspruches kann nun davon ausgegangen werden, dass die Zeiten einseitiger Vorgaben zu wesentlichen Entgeltkalkulationspositionen, wie z.B. dem Unternehmensrisiko, in Berlin nun vorbei sind.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat wesentliche Informationen zum Schiedsurteil hier zum Download bereitgestellt.

Wir gehen derzeit davon aus, dass dieses Schiedsurteil eine gewisse Strahlkraft auch auf andere Bundesländer entfalten wird.

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