Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG)

Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG). Das Kabinett hat heute den Entwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes beschlossen.

Mit dem Gesetz sollen die rechtlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickelt werden. Ziel ist ein wirksames Hilfesystem, das Kinder vor Gefährdungen schützt und Familien stärkt. Dabei geht es auch darum, gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen zu sichern beziehungsweise herzustellen. Deshalb werden vor allem diejenigen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gefördert, die besonderen Unterstützungsbedarf haben.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Ein Video-Interview (ca. 9 Minuten) mit der Bundesfamilienministerin vom heutigen Tage finden Sie hier.

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