Der Bundesrat hat am o2. Juni 2017 dem Gesetzesentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (BT-Drs. 18/11546) zugestimmt (BR-Drs. 390/17).
Bereits am 18. Mai 2017 hatte der Bundestag den Gesetzesentwurf in der vorgeschlagenen Fassung des Innenausschusses des Bundestages (BT-Drs. 18/12415) verabschiedet.
Neben verschiedenen Änderungen im Aufenthalts- und Asylgesetz sieht das Gesetz auch eine Ergänzung in § 42 SGB VIII vor. Zukünftig sind Jugendämter verpflichtet, unverzüglich, also noch vor Bestellung eines Vormunds, einen Asylantrag für Minderjährige zu stellen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie internationalen Schutz benötigen.



