Brennpunkt-Webinar: Familienähnliche Betreuungsformen bei der stationären Leistungserbringung unter Druck

Brennpunkt-Webinar: Familienähnliche Betreuungsformen bei der stationären Leistungserbringung unter Druck. Konsequenzen, Handlungsnotwendigkeiten und Strategien für die weitere Leistungserbringung.

In unserem Brennpunkt-Webinar reagieren wir auf den aktuellen Umgang der Landesjugendämter bezüglich der neuen Legaldefinition des Einrichtungsbegriffs nach § 45a SGB VIII (KJSG).

Auch wenn die landesrechtlichen Regelungen noch ausstehen, verdichten sich die Informationen zur Haltung der betriebserlaubniserteilenden Behörden im Zusammenhang mit der neuen gesetzlichen Regelung. Der Umgang der Landesjugendämter mit dem Thema ist dabei von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich.

In vielen Bundesländern geraten Kleinsteinrichtungen und Erziehungsstellen schon heute unter enormen Druck aufgrund eines drohenden Wegfalls der bestehenden Betriebserlaubnis. Denn der Gesetzgeber hat mit dem KJSG vorgeschrieben, dass familienähnliche Betreuungsformen der Unterbringung, bei denen der Bestand der Verbindung nicht unabhängig von bestimmten Kindern und Jugendlichen, den dort tätigen Personen und der Zuordnung bestimmter Kinder und Jugendlicher zu bestimmten dort tätigen Personen ist, nur dann als Einrichtungen anerkannt werden, wenn sie fachlich und organisatorisch in eine betriebserlaubnispflichtige Einrichtung eingebunden sind.

Im Rahmen unseres Live-Webinars beschäftigen wir uns mit der aktuellen Situation und bewerten vor allem aus juristischer Sicht die neue gesetzliche Grundlage sowie die hieraus resultierenden Handlungsoptionen und strategischen Optionen für die weitere Leistungserbringung.

Folgende Themenbereiche und Fragestellungen werden bearbeitet:

  • Einrichtungsbegriff – Legaldefinition nach § 45a SGB VIII
  • Wann unterfallen familienanaloge Leistungsangebote der Betriebserlaubnispflicht nach § 45 SG VIII?
  • Wie sollte die fachliche und organisatorische Einbindung der familienähnlichen Betreuungsform konzeptionell beschrieben sein?
  • Wie und in welchem Umfang müssen die fachliche Steuerung der Hilfen, die Qualitätssicherung, die Auswahl, Überwachung, Weiterbildung und Vertretung des Personals sowie die Außenvertretung zwecks Erhalt der Betriebserlaubnis gewährleistet werden.
  • Ist die „Zwischenschaltung“ einer stationären Einrichtung als „steuernde“ betriebserlaubnispflichtige Einrichtung sinnvoll?
  • Der Aspekt der Kindeswohlgewährleistung im Zusammenhang mit dem § 45 a SGB VIII
  • Prüfung der Betriebserlaubnispflicht nach § 48a SGB VIII
  • Berichte aus lfd. juristischen Verfahren (u.a. aus Bayern, Saarland, Brandenburg)
  • Das Instrument der Einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO und § 80 Abs. 5 VwGO
  • Strategische Optionen zur Risikominimierung und deren entgeltrechliche Auswirkungen

Die Referent*innen werden sich Zeit nehmen, um auf Ihre individuellen Fragestellungen einzugehen. Gerne können Sie uns auch im Vorfeld schriftlich Ihre Fragen mitteilen. Diese werden dann im Webinarverlauf behandelt und beantwortet.

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