Ab sofort ist die Bundesrats-Drucksache 314/1/17 mit den Empfehlungen der Fachausschüsse zum KJSG für das Bundesratsplenum am 02.06.2017 verfügbar.
Die Bundestagsdrucksache 314/1/17 finden Sie hier als PDF-Datei.
Hier nun einige Kommentierungen von Herrn Dr. Wolfgang Hammer zu einigen Kernpunkten. Diese ersetzen nicht die diffenzierte Bewertung der einzelnen Empfehlungen.
Handlungsleitend waren die Fragen , in wie weit die fachliche Kritik am Regierungsentwurf aufgenommen wurde und wie mit den offenen Punkten insbesondere denen zur Finanzierung umgegangen wurde. Folgende Änderungsanträge nehmen zumindest teilweise die fachliche Kritik auf:
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
- § 1: die Relativierung der gleichberechtigten Teilhabe durch das Wort oder soll zurückgenommen werden, um allen jungen Menschen die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen
- § 8a: die vorgesehene einseitige Verpflchtung des ASD, meldende Berufsgeheimnisträger einzubeziehen, wird abgelehnt
- § 9a: Es wird als Ergänzung gefordert, dass Ombudsstellen unababhängig und fachlich nicht weisungsgebunden arbeiten
- § 13: Die geplante Leistungseinschränkung nur noch auf Jugendliche, die an einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen, wird abgelehnt
- § 36a: die Anforderung , bereits bei der ersten Hilfeplanung festzulegen, ob die Leistung befristet oder auf Dauer notwendig ist, soll relativiert werden. Die regelmäßige Überprüfung in einem vertretbaren Zeitraum soll entfallen, da sie als unbestimmter Rechtsbegriff zu Unklarheiten führt. Ergänzt werden soll die Einbeziehung von Pflegepersonen oder Betreuern in die Hilfeplanung
- § 45a: Angebote wie z.B. die Kaufhausbetreuung sollen ausgeschlossen werden.
- Einrichtungen, in denen Eltern und Kinder gemeinsam betreut werden sollen aufgenommen werden.
- § 46: Einzelgespräche der Heimaufsicht mit Kindern sollen ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten geführt werden können
- § 48b: die geplante Einbeziehung von Einrichtungen der offenen Jugendarbeit im Hinblick auf Meldepflichten und Schutzkonzepte wird abgelehnt
- § 50: die Verpflichtung der Jugendämter, im Kinderschutzverfahren den Hilfeplan vorzulegen zu müssen, wird aus datenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt.
- § 78f: die Abhängigkeit der Kostenerstattung vom Abschluss einer Leistungsvereinbarung wird abgelehnt, weil diese Regelung dazu führen kann, dass MuF gar keine Leistungen mehr erhalten. Konsequent wird diese Änderung dann auch auf die Kostenerstattungsregelungen zwischen Land und Kommune übertragen.
- § 3 : hier fordert der BR eine Anpassung der Bundesmittel im Fonds für Frühe Hilfen (51 Mio €) von jährlich 2 %.
- Der BR mahnt eine finanziell nachvollziehbare Darstellung der Kosten für den Erfüllungsaufwand an.
- Der BR hält die Berechnungen des BMFSJJ für unrealistisch.
- Der BR geht von Mehrbedarfen aus und fordert die Übernahme der Mehrkosten durch den Bund.
- Der BR fordert den Bund auf sich zukünftig stärker auch an den Betriebskosten beim Kitaausbau zu beteiligen.
- Der BR fordert eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten für MuF in Höhe von mind. 50 %



