Familienleistungsgesetz fördert familienunterstützende Dienstleistungen

Das Bundeskabinett hat am 15. Oktober das Familienleistungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz werden Familien in Deutschland zukünftig um jährlich mehr als zwei Milliarden Euro entlastet. U.a. wird die Förderung von familienunterstützenden Dienstleistungen deutlich vereinfacht. Die Förderung wird auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro (höchstens 4.000 Euro) pro Jahr ausgeweitet, die von der Steuerschuld abgezogen werden können. Mit der Neuregelung werden Aufwendungen in Höhe von bis zu 1.665 Euro monatlich gefördert.

Viele unserer Mandanten beschäftigen sich ganz aktuell mit der Frage, ob Dienstleistungsagenturen im Segment „Familienunterstützende Dienstleistungen“ eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Leistungsportfolio darstellen könnten. Kunden, die eine solche Dienstleistungsagentur beauftragen, können nun durch das Familienleistungsgesetz Geld sparen: die steuerlich berücksichtigungsfähigen Aufwendungen steigen von derzeit 3.000 Euro auf bis zu 20.000 Euro. Mehr Informationen findet man hier.

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