Fördermittel für die Personalentwicklung

Jetzt dem Fachkräftemangel begegnen! Mit dem Erlass der Richtlinie zur Personalentwicklung in der Sozialwirtschaft am 13.03.2009 fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Personalentwicklungsprojekte, die geeignet sind, eine hohe Qualität sozialer Dienstleistungen in der Sozialwirtschaft sicherzustellen. Frei-gemeinnützige Träger, die einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege angehören, sowie sonstige gemeinnützige Träger, die in der Sozialwirtschaft aktiv sind, können ihre Projektvorschläge bis zum 06.04.2009 bei der Regiestelle BAGFW einreichen.

Im Rahmen der Richtlinie zur Personalentwicklung in der Sozialwirtschaft sind Vorhaben in folgenden Bereichen zuwendungsfähig:

  • Berufsbegleitende Qualifizierung, Beratung und Coaching zur Verbesserung und Sicherstellung der Anpassungs- und Beschäftigungsfähigkeit insbesondere älterer Fach- und Führungskräfte; Qualifizierung von Personalverantwortlichen und Führungskräften zu Themen altersgerechter Personalentwicklung
  • Entwicklung von Konzepten zur Einführung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen in Einrichtungen der Sozialwirtschaft insbesondere mit dem Ziel, die Verbleibsdauer im Beruf für Kräfte im Pflegebereich zu erhöhen
  • Gezielte Konzepte zur Sicherung und stärkeren Gewinnung von qualifiziertem Fach- und Führungskräftenachwuchs in der Sozialwirtschaft, insbesondere auch von Personen mit Migrationshintergrund und aus dem Bereich benachteiligter junger Menschen
  • Qualifizierende Unterstützung von Personalverantwortlichen und Führungskräften bei der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten der Personalgewinnung und Personalbindung angesichts drohenden Fachkräftemangels; Qualifizierung von Führungskräften in Diversity Management
  • Qualifizierung von Personalverantwortlichen und Führungskräften in den Themen Bildungsbedarfsanalyse, Bildungsplanung und Bildungsberatung zur Verbesserung der Beteiligung am Lebenslangen Lernen in Unternehmen, Diensten und Einrichtungen
  • Unterstützung und Qualifizierung von Frauen in Führungspositionen

Aus meiner Sicht macht es durchaus Sinn, sich am Interessenbekundungsverfahren bereits in der ersten Phase zu beteiligen. Hier finden Sie ausführliche Informationen. Ihnen fehlt die Projektidee? Kein Problem, sprechen Sie uns doch einfach an.

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