Jugendhilfemodell des Landkreises Osnabrück darf nicht am 01.01.2010 starten

Da unser Institut seinen Sitz im Landkreis Osnabrück hat, sind wir immer wieder sehr an den neuesten Entwicklungen in Sachen „Sozialraumorientierung im Landkreis Osnabrück“ interessiert.

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat nun zwei vorläufigen Klagen stattgegeben. Somit kann der Landkreis Osnabrück nicht wie geplant das neue Jugendhilfemodell zum 01.01.2010 umsetzen. Das Verwaltungsgericht begründet seine noch nicht rechtskräftige Entscheidung mit der klar ersichtlichen Beschneidung der Marktchancen, der im Auswahlverfahren unterlegenen Einrichtungen: „Durch die Einführung des sozialraumorientierten Modells im Gebiet des Landkreises Osnabrück wäre eine unzulässige Beeinflussung des Wettbewerbs unter den Trägern der freien Jugendhilfe und damit ein Beeinträchtigung der durch Artikel 12 des Grundgesetzes geschützten Berufsausübungsfreiheit der Antragsteller gegeben, die mangels gesetzlicher Grundlage rechtswidrig wäre.“

Nun hat das Ganze aber auch seine Schattenseite. Schließlich haben sich diejenigen Einrichtungsträger, die einen Zuschlag erhalten haben bereits organisatorisch auf den Weg gemacht und dafür Geld in die Hand genommen. Ich bin sehr gespannt, wie der Landkreis Osnabrück weiter vorgeht und ob es ihm gelingen wird, trotz blockierter Reorganisation, im Sinne der Kinder, Jugendlichen und Familien diesen „Fall“ zu lösen.

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