Lächerlich: Regelbedarfssätze für die Sozialhilfe steigen nur marginal

Lächerlich: Regelbedarfssätze für die Sozialhilfe steigen nur marginal. Parität kritisiert armutspolitische Ignoranz. Wer auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen ist, bekommt ab dem 1. Januar 2019 mehr Geld. Alleinlebende erhalten 424 Euro – acht Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls.

Die Regelbedarfssätze für die Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II), Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung steigen um 2,02 Prozent. Das hat das Kabinett beschlossen. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

Wer in eine Notlage gerät und nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, hat Anspruch auf staatliche Leistungen. Durch die Erhöhung gewährleisten die Regelsätze auch im kommenden Jahr ein menschenwürdiges Existenzminimum. Hier finden Sie weitere Informationen.

Die Regelsätze werden jährlich überprüft und angepasst. Das Statistische Bundesamt errechnet die sogenannte Fortschreibung der Regelbedarfe anhand eines Mischindex. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

„Der jetzige Regelsatz ist das Ergebnis manipulativer Eingriffe in die statistischen Berechnungen, kleinlicher Missgunst und armutspolitischer Ignoranz. Ohne jegliche Korrektur werden die viel zu niedrigen Regelsätze nun schlicht entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben. Mit diesen Armutssätzen wird die Spaltung der Gesellschaft weiter vorangetrieben“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Hier finden Sie weitere Infos.

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