Schadensersatz bei fehlendem Kitaplatz. Radio-Interview mit Prof. Dr. Gerlach.

Schadensersatz bei fehlendem Kitaplatz. Bundesgerichtshof bejaht Schadensersatzansprüche wegen Verdienstausfall, wenn die Kommune schuldhaft keinen Kinderbetreuungsplatz zur Verfügung stellt.

Eltern, die wegen eines fehlenden Kitaplatzes nicht arbeiten gehen können, haben in der Regel einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber ihrer Kommune. Dieses hat der Bundesgerichtshof jetzt in einer neuen Entscheidung geurteilt. Hat also ein Elternteil wegen des fehlenden Kitaplatzes einen Verdienstausfall, so kann er diesen von der Kommune ersetzt bekommen, wenn kein Betreuungsplatz zur Verfügung steht. Das Urteil ist damit aus der Sicht von Eltern uneingeschränkt zu begrüßen und wird auch dazu führen, dass Eltern nun endlich die Möglichkeit haben, angemessenen Druck auf die Kommunen auszuüben, um einen angemessenen Betreuungsplatz zu bekommen.

Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes finden Sie hier: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2016&Sort=3&nr=76248&pos=0&anz=185

Herr Prof. Dr. Gerlach war als Experte Studiogast in der WDR5-Sendung „DAS TAGESGESPRÄCH“ mit Sabine Brandi.

Die Sendung finden Sie hier zum Nachhören:

http://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/tagesgespraech/einundzwanzigster-oktober-106.html

Nähere Infos unter:

www.kitaplatz-einklagen.de und www.kitaplatz-rechtsanspruch.de

IJOS Rechtsanwälte, Florian Gerlach

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