Der öffentliche Träger (Jugendamt oder Sozialhilfeträger) fordert gezahlte Entgelte von Ihnen zurück? Er ist der Auffassung, Ihre Einrichtung habe die Leistung nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht?
Einrichtungsträger sind in jüngerer Vergangenheit zunehmend mit Rückforderungsansprüchen der öffentlichen Träger konfrontiert. Das Problem tritt sowohl im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe auf als auch im Bereich der Behindertenhilfe auf. Hier kommt es häufig zu Rückforderungsverlangen vor allem im Bereich der ambulanten Leistungen. Das Bundesteilhabegesetz zum Beispiel normiert neuerdings für den Bereich der Behindertenhilfe Rückforderungsansprüche ausdrücklich. Im Bereich der Jugendhilfe ist auch der stationäre Bereich betroffen. Der Bundesgerichtshof hat unlängst die Voraussetzungen für Rückforderungen seitens der öffentlichen Träger präzisiert. Die neue Rechtsprechung zeigt, dass Rückforderungen nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich sind. In dem Seminar werden folgende Fragen behandelt:
- Welche gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen für die Rückforderung von Leistungsentgelten gibt es?
- Welche Unterlagen sind gegebenenfalls vom Einrichtungsträger im Rahmen einer Prüfung vorzulegen?
- Auf welchem Weg kann der Kostenträger die von ihm behaupteten Ansprüche durchsetzen?
- Mit welchen Strategien kann der Einrichtungsträger unangemessenen Verlangen nach Vorlage von Unterlagen und dem Verlangen nach Rückzahlung von Leistungsentgelten entgegentreten?
Teilnehmende eines IJOS-Live-Webinars besuchen eine Online-Schulung – bequem und zeitsparend direkt vom eigenen Schreibtisch aus. In unserem virtuellen Seminarraum sehen Sie den Bildschirm der Referierenden und verfolgen die Präsentation in Echtzeit. Durch die Chat-Funktion stehen Sie im direkten Kontakt mit der Seminarleitung und können Fragen stellen. Zur Teilnahme an einem IJOS-Live-Webinar benötigen Sie lediglich eine schnelle Internetverbindung, ein Mikrofon und einen Lautsprecher. Im Nachgang zum Live-Webinar erhalten Sie per E-Mail einen temporären Link zum Videostream. So können Sie sich 14 Tage lang das Webinar erneut ansehen. Unser Webinarsystem erlaubt zudem die Unterstützung von Mobilgeräten. Somit können Sie problemlos auch per iPhone, iPad oder Android-Geräten an unserem Live-Webinar teilnehmen.
Das Live-Webinar dauert ca. 80 Minuten, wobei im letzten Teil individuelle Fragen der Teilnehmenden beantwortet werden. Das Live-Webinar beginnt pünktlich um 16.00 Uhr und endet ca. um 17.20 Uhr.
Das Webinar richtet sich in erster Linie an Entscheider, pädagogische Leitungen und Finanzverantwortliche von Jugendhilfeeinrichtungen (ambulant, teilstationär, stationär) in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Das Webinar ist auch für Existenzgründer geeignet.
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