Unser eintägiges Intensivseminar gibt Ihnen fundierte Informationen zu allen Fragen der Kalkulation und Vereinbarung von Leistungen und Vergütungen für „ambulante“ Angebote in der Eingliederungshilfe.
In diesem Seminar bearbeiten wir unter anderem folgende Themenbereiche:
- Das Vertragsrecht des Bundesteilhabegesetzes (BTHG): Stand der Umsetzung und Auswirkungen auf die Refinanzierung
- Risiko- und Gewinnaufschläge: Kalkulation und Durchsetzungsmöglichkeiten aufgrund der aktuellen BSG-Rechtsprechung
- Einzelverhandlungen: Worauf Sie achten sollten, wenn Sie Ihre Vergütungsätze nicht pauschal anpassen möchten?
- Welche Bedeutung haben Fachkonzept und Leistungsbeschreibung im Verhältnis zur Leistungsvereinbarung?
- Rahmenverträge: Einordung und Wirkung
- Zu den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit
- Wie funktioniert der „externe Vergleich?“
- Welche Möglichkeiten haben wir, unsere Ansprüche gegenüber dem Träger der Eingliederungshilfe durchzusetzen?
- Prospektive Kostenkalkulation und gesetzliches Rückwirkungsverbot
- Wie berechnet man eine Fachleistungsstunde? Beispiele für Berechnungen
- Wir haben die Vereinbarung eines Leistungsentgeltes beantragt, doch der Träger der Eingliederungshilfe rührt sich nicht. Was können wir tun?
- Wie lange darf eine Vergütungsverhandlung dauern?
- Warum der TVöD nicht für alle gilt. Plausibilitätsprüfung bei Personalkosten. Welche Tarifwerke dürfen zum Vergleich herangezogen werden?
- Wie und warum Sie den örtlichen Träger der Eingliederungshilfe strategisch in den Blick nehmen sollten
- Strategische Entgeltfindung: Instrumente und politische Notwendigkeiten
- Auch wenn es so schön einfach klingt…: Zur gebotenen Vorsicht und zur juristischen Absicherung bei linearen Entgeltsteigerungen (pauschale Anhebungen)
- Prospektivität vs. Nachweisung von Ist-Daten vorangegangener Wirtschaftsjahre. Wo liegen die Grenzen? Rechte und Pflichten im Zusammenhang z. B. mit den bestehenden Rahmenverträgen
- Welche Unterlagen muss ich und welche kann ich dem Träger der Eingliederungshilfe zur Verfügung stellen?
- Der Sonderkündigungsjoker im SGB IX zur Aufkündigung bestehender Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen
- Das Vereinbarungsverfahren. Die häufigsten Fehler, die es hierbei zu vermeiden gilt
- Haftungsfragen im Rahmen von Vergütungsverhandlungen
- Letzter Ausweg Schiedsverfahren? Die häufigsten Fehler im Vorfeld und wie man diese vermeiden kann.
Die Referenten werden sich Zeit nehmen, um auf Ihre individuellen Fragestellungen einzugehen. Gerne können Sie uns auch im Vorfeld schriftlich Ihre Fragen mitteilen. Diese werden dann im Seminarverlauf behandelt und beantwortet.
Vorträge, Diskussionen, zahlreiche Praxis- und Fallbeispiele
09.30 Uhr Stehkaffee
10.00 Uhr Seminarbeginn
12.30 – 13.30 Uhr Mittagspause
17.00 Uhr Ende der Veranstaltung
Das Intensivseminar richtet sich in erster Linie an Entscheider*innen, Finanzverantwortliche und Verwaltungsmitarbeiter*innen von Eingliederungshilfeeinrichtungen sowie an gesetzliche Betreuer*innen. Das Seminar ist auch gut geeignet für Existenzgründer*innen.
Aufgrund der großen Nachfrage bieten wir diese Fortbildung zusätzlich auch als Livestream an.
Somit können Sie auf Wunsch ganz bequem von Ihrem Schreibtisch aus an unserer Fortbildung live teilnehmen.
Sie erhalten wie bei unseren Präsenzseminaren alle Unterlagen und eine Teilnahmebestätigung im Nachgang zur Fortbildung.
Während des Seminares können Sie Ihre Fragen direkt über die Chat-Funktion an unsere Referent*innen richten.
Der Livestream beginnt um 10:15 Uhr und endet um ca. 17:00 Uhr.
Unseren Livestream können Sie direkt im Anmeldevorgang auswählen und zu einem vergünstigten Preis von 473,00 EUR buchen.
Zusatzteilnehmer*innen können die Fortbildung zu einem vergünstigen Preis buchen:
Gerne können auch weitere Kolleginnen und Kollegen aus Ihrer Einrichtung am Livestream teilnehmen.
Zusatzteilnehmer*in zahlen pro Person 398,00 EUR und erhalten eine Teilnahmebescheinigung für ihre Personalakte sowie die gesamten Seminarunterlagen.
Je Einrichtung können maximal 5 Personen als Zusatzteilnehmer*innen teilnehmen.
Schützen Sie sich vor unerwarteten Ereignissen wie z.B. Krankheit oder Arbeitsplatzwechsel mit dem Seminar-Schutz der ERGO-Versicherung.
Mit dieser Seminarversicherung können Sie nicht nur den Seminarpreis, sondern auf Wunsch auch Ihre Reisekosten wie z.B. gebuchte Übernachtungen und Anfahrtskosten (PKW oder öffentliche Verkehrsmittel) absichern.
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