Die Entscheidung über die Umsetzung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ist mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes im Jahr 2021 durch den Gesetzgeber bestätigt worden. In drei Stufen ist geplant, zum 01.01.2028 die volle Umsetzung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe vollumfänglich zu realisieren. Bis dahin sind die Leistungssysteme damit konfrontiert, dass die Leistungsgrundlagen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung nach wie vor im SGB VIII (Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung) und im SGB IX (Kinder und Jugendliche mit geistiger und körperlicher Behinderung) voneinander getrennt sind. Bei der (Weiter-) Entwicklung von Angeboten für Kinder und Jugendliche mit Behinderung sind Leistungserbringer*innen weiterhin an diese Trennung gebunden. Trotz alledem hat die Entscheidung, die inklusive Kinder- und Jugendhilfe zu realisieren, die Tür zu neuen Impulsen zur (Weiter-)Entwicklung der Leistungsangebote für Kinder und Jugendliche geöffnet.
In unserem eintägigen Intensivseminar beschäftigen wir uns mit den fachlichen und finanziellen Möglichkeiten und Grenzen bei der (Weiter-)Entwicklung von Leistungsangeboten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, seien es inklusiv angelegte Angebote für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung oder spezialisierte Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, wie heilpädagogische Förderung.
Insbesondere beleuchten wir folgende Themenbereiche:
- Bundesteilhabegesetz (BTHG): Was hat sich zum 01.01.2020 verändert?
- Welche Änderungen sind für die Leistungserbringung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung zu beachten?
- Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII-Reform): Überblick über die Veränderungen und die inklusive Kinder- und Jugendhilfe
- Expansions- und Innovationsansätze für sozialwirtschaftliche Träger
- Wie kann man heute schon ein Leistungsangebot im Bereich der Eingliederungshilfe bedarfsgerecht aufbauen?
- Das Zusammenspiel von Landesjugendamt und Träger der Eingliederungshilfe
- Personalmengengerüst und „Personalbedarfsfeststellungsverfahren“ vs. trägerautonome Definition des Personaleinsatzes
- Die Rolle von Fachkonzepten (strategisch und im Rahmen der Betriebserlaubnis) und der Leistungsvereinbarung
- Das neue Vertragsrecht des Bundesteilhabegesetzes (BTHG): Stand der Umsetzung und Auswirkungen auf die Refinanzierung von stationären und ambulanten Leistungen
- Vergütungssystematiken: Vom Tagessatz bis zur Fördereinheit
- Kalkulation und erfolgreiche Verhandlung von Leistungsentgelten
- Risiko- und Gewinnzuschläge: Kalkulation und Durchsetzungsmöglichkeiten
- Zu den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit
- Welche Möglichkeiten haben wir, unsere Ansprüche gegenüber dem Jugendamt und / oder dem Träger der Eingliederungshilfe durchzusetzen?
- Prospektivität und Rückwirkungsverbot
- Fallstricke im Invest-Bereich. Worauf muss im Zusammenhang mit §§ 78c (2) SGB VIII und 127 (2) SGB IX geachtet werden?
- Das Vereinbarungsverfahren. Die häufigsten Fehler, die es zu vermeiden gilt
- Letzter Ausweg Schiedsverfahren? Die häufigsten Fehler im Vorfeld
Unsere Referent*innen werden sich Zeit nehmen, um auf Ihre individuellen Fragestellungen einzugehen. Gerne können Sie uns auch im Vorfeld schriftlich Ihre Fragen mitteilen. Diese werden dann im Seminarverlauf behandelt und beantwortet.
Vorträge, Diskussionen, zahlreiche Praxis- und Fallbeispiele
09.30 Uhr Stehkaffee
10.00 Uhr Seminarbeginn
12.30 – 13.30 Uhr Mittagspause
17.00 Uhr Ende der Veranstaltung
Das Intensivseminar richtet sich an Entscheider*innen, Mitarbeiter*innen, Finanzverantwortliche und Verwaltungsmitarbeiter*innen von Eingliederungshilfe- und Jugendhilfeeinrichtungen, Förderzentren und -praxen.
Neugierig geworden? Keine Sorge, es gibt noch viele spannende Möglichkeiten, sich weiterzubilden! Werfen Sie einen Blick auf unsere aktuellen Fortbildungen und finden Sie die für Sie passende Veranstaltung. Hier geht es direkt zu unserem aktuellen Fortbildungsangebot.
Wir freuen uns darauf, Sie bald zu einer unserer Fortbildungen begrüßen zu dürfen!
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| Doreen Putzke |
Philipp Seisler |
Aufgrund der großen Nachfrage bieten wir diese Fortbildung zusätzlich auch als Livestream an.
Somit können Sie auf Wunsch live und ganz bequem – von Ihrem Schreibtisch aus – an unserer Fortbildung teilnehmen.
Sie erhalten wie bei unseren Präsenzseminaren alle Unterlagen und eine Teilnahmebestätigung im Nachgang zur Fortbildung.
Während des Seminares können Sie Ihre Fragen direkt über die Chat-Funktion an unsere Referenten richten.
Der Livestream beginnt um 10:15 Uhr und endet um ca. 17:00 Uhr.
Unseren Livestream können Sie direkt im Anmeldevorgang auswählen und zu einem vergünstigten Preis von 423,00 EUR buchen.
Zusatzteilnehmer*innen können die Fortbildung zu einem vergünstigen Preis buchen:
Gerne können auch weitere Kolleg*innen aus Ihrer Einrichtung am Livestream teilnehmen.
Zusatzteilnehmer*innen zahlen pro Person 348,00 EUR und erhalten eine Teilnahmebescheinigung für ihre Personalakte sowie die gesamten Seminarunterlagen. Je einer zum regulären Preis angemeldeten Person können maximal 5 Zusatzteilnehmer*innen angemeldet werden.
Damit Sie bei unerwarteten Ereignissen abgesichert sind, empfehlen wir Ihnen den Seminar-Schutz der ERGO-Versicherung. Sollten Sie z.B. aufgrund von Krankheit oder eines Arbeitsplatzwechsels nicht an unserem Seminar teilnehmen können, erstattet die Versicherung nicht nur Ihren Seminarbeitrag, sondern auch z.B. gebuchte Übernachtungen oder Anfahrtskosten. Die Versicherung deckt auch unsere Seminarreihen mit mehreren Modulen ab.
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