Anpassung des Bekleidungsgeldes für Kinder und Jugendliche in NRW
🗓️ 01.01.2030 16:00 Uhr
⏱️ 60 Minuten
📌 FoBi-ID: Web-2023-0205-A
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Seit fast 20 Jahren mussten Kinder und Jugendliche in der stationären Erziehungshilfe in NRW unverändert mit einem lächerlich niedrigen Bekleidungsgeld auskommen. Kinder erhielten 1,23 EUR und Jugendliche 1,34 EUR pro Tag. Ein Skandal!
Laut uns vorliegenden Informationen hatten sich die Verantwortlichen in Nordrhein-Westfalen gegenseitig den Schwarzen Peter zugeschoben. Im Jahre 2000 wurde letztmalig das Bekleidungsgeld für Kinder und Jugendliche in der stationären Erziehungshilfe in NRW durch die Landeskommission Jugendhilfe angepasst. Die Kommission ist jedoch seit Kündigung des Jugendhilfe-Rahmenvertrages in Nordrhein-Westfalen durch die kommunalen Spitzenverbände im Jahre 2012 nicht mehr aktiv gewesen.
Die Landschaftsverbände in NRW sahen laut uns vorliegenden Trägerinformationen keinen Handlungsnotwendigkeit und verwiesen entweder auf einen – hier nicht zutreffenden – Hartz IV-Vergleich oder auf eine Globalzuständigkeit des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Landeskommission ist grundsätzlich für die Anhebung der Bekleidungspauschale zuständig. Die Landeskommission ist allerdings aufgrund der Kündigung des Rahmenvertrages in NRW nicht mehr aktiv. Vor diesem Hintergrund hat sich die Landesarbeitsgemeinschaft für öffentliche und freie Wohlfahrtspflege NRW (LAGÖF), in der, neben der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, auch die drei kommunalen Spitzenverbände aus NRW vertreten sind, mit dem Thema beschäftigt und einen Beschluss gefasst. Diesen Beschluss möchten wir Ihnen nicht vorenthalten.
Die LAGÖF empfiehlt eine Angleichung der Bekleidungspauschale gem. den Vorgaben des Regelbedarfsermittlungsgesetzes ab dem 01.01.2023 vorzunehmen. Auf dieser Basis sollen die drei Altersstufen des Regelbedarfsermittlungsgesetzes zugrunde gelegt werden. Zudem ist auch eine Dynamisierung der Mittel vorgesehen. Die Geschäftsstelle empfiehlt – wie die beiden anderen kommunalen Spitzenverbände aus NRW – eine Umsetzung des LAGÖF-Beschlusses.
In unserem Webinar erläutern wir Ihnen in Kürze, worauf es jetzt ankommt und wie Sie sicherstellen, dass Ihre Klient*innen in NRW ein höheres Bekleidungsgeld erhalten.
Teilnehmende eines IJOS Webinars besuchen eine Online-Schulung – bequem und zeitsparend direkt vom eigenen Schreibtisch aus. In unserem virtuellen Seminarraum sehen Sie den Bildschirm der Referierenden und verfolgen die Präsentation in Echtzeit. Zur Teilnahme an einem IJOS Webinar benötigen Sie lediglich eine stabile Internetverbindung. Unser Webinarsystem erlaubt zudem die Unterstützung von Mobilgeräten. Somit können Sie problemlos auch per iPhone, iPad oder Android-Geräten an unseren Webinaren teilnehmen.
Das Webinar dauert ca. 60 Minuten, wobei im letzten Teil individuelle Fragen der Teilnehmenden beantwortet werden. Das Webinar beginnt immer zur vollen nächsten Stunde. Darüber hinaus stehen weitere Termine zur Auswahl zur Verfügung. Ihren Wunschtermin können Sie nach Anmeldung frei wählen.
Das Webinar richtet sich an sozialwirtschaftliche Unternehmer, Finanzverantwortliche, IT-Verantwortliche in Nordrhein-Westfalenund alle, die sich mit dem Thema Bekleidungsgeld beschäftigen möchten.
Ihren persönlichen Zugangscode zum Webinar finden Sie direkt auf Ihrer Rechnung.
IJOS Premium-Mitglieder: Loggen Sie sich bitte zuerst mit Ihren Mitglieds-Zugangsdaten auf unserer Website ein. Den Login-Bereich finden Sie auf der linken Seite unter IJOS Login. Erst dann buchen Sie bitte das Webinar. Ihr Mitgliedschaft wird dann sofort berücksichtigt und Sie können das Webinar kostenfrei buchen.
Seit fast 20 Jahren mussten Kinder und Jugendliche in der stationären Erziehungshilfe in NRW unverändert mit einem lächerlich niedrigen Bekleidungsgeld auskommen. Kinder erhielten 1,23 EUR und Jugendliche 1,34 EUR pro Tag. Ein Skandal!
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Die Landschaftsverbände in NRW sahen laut uns vorliegenden Trägerinformationen keinen Handlungsnotwendigkeit und verwiesen entweder auf einen – hier nicht zutreffenden – Hartz IV-Vergleich oder auf eine Globalzuständigkeit des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Landeskommission ist grundsätzlich für die Anhebung der Bekleidungspauschale zuständig. Die Landeskommission ist allerdings aufgrund der Kündigung des Rahmenvertrages in NRW nicht mehr aktiv. Vor diesem Hintergrund hat sich die Landesarbeitsgemeinschaft für öffentliche und freie Wohlfahrtspflege NRW (LAGÖF), in der, neben der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, auch die drei kommunalen Spitzenverbände aus NRW vertreten sind, mit dem Thema beschäftigt und einen Beschluss gefasst. Diesen Beschluss möchten wir Ihnen nicht vorenthalten.
Die LAGÖF empfiehlt eine Angleichung der Bekleidungspauschale gem. den Vorgaben des Regelbedarfsermittlungsgesetzes ab dem 01.01.2023 vorzunehmen. Auf dieser Basis sollen die drei Altersstufen des Regelbedarfsermittlungsgesetzes zugrunde gelegt werden. Zudem ist auch eine Dynamisierung der Mittel vorgesehen. Die Geschäftsstelle empfiehlt – wie die beiden anderen kommunalen Spitzenverbände aus NRW – eine Umsetzung des LAGÖF-Beschlusses.
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