Mit der Reform des SGB VIII im Jahr 2021 hat der Gesetzgeber den betriebserlaubniserteilenden Behörden über die §§ 45, 46 und 47 SGB VIII neue Instrumente zur Verfügung gestellt, um Leistungserbringer weitreichend überprüfen zu können. Nach wie vor bestehen große Unsicherheiten bei Leistungserbringern (insbesondere zur Trägerzuverlässigkeit), wie mit diesen Regelungen umzugehen ist und wie umfänglich die Rechte der betriebserlaubniserteilenden Behörden sind. Als Ultima-Ratio-Maßnahme ist, bei Annahme einer Trägerunzuverlässigkeit, die Aufhebung der Betriebserlaubnis und ein Ruhendstellen von Betriebserlaubnisverfahren möglich.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat im August 2024 eine für die Praxis wichtige Entscheidung zu einer behördlich angenommenen Trägerunzuverlässigkeit und einer hierauf basierenden Aufhebung der Betriebserlaubnis im Ermessenswege erlassen. Mit dieser Entscheidung geht wertvolle Rechtsfortbildung nach §§ 45 ff. SGB VIII einher, welche den Akteur*innen in der Praxis wichtige Rechtssicherheit verschaffen kann.
In unserem Brennpunkt-Webinar beleuchten unsere beiden Referenten, Prof. Dr. Jan Kepert und Dr. Frank Plaßmeyer die Auswirkungen dieser richtungsweisenden Entscheidung und zeigen ihre Bedeutung für die Kinder- und Jugendhilfe in ganz Deutschland auf.
Dabei werden insbesondere folgende Aspekte behandelt:
- Ermessensaufhebung der Betriebserlaubnis nach § 45 Abs. 7 S. 2 SGB VIII
- Angenommene Trägerunzuverlässigkeit i.S.d. § 45 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SGB VIII und ihre Folgen
- Mitwirkung der Leistungserbringer im Rahmen von örtlichen Prüfungen und weitere Mitwirkungspflichten
- Veränderungen der Konzeption und Leistungserbringung im Vorgriff auf eine veränderte Betriebserlaubnis
- Auswirkungen auf die Finanzierung von Leistungen
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Das Live Webinar dauert ca. 90 Minuten, wobei im letzten Teil individuelle Fragen der Teilnehmenden beantwortet werden. Das Live Webinar beginnt pünktlich um 16.00 Uhr und endet um ca. 17.30 Uhr.
Das Live Webinar richtet sich an alle Entscheider*innen, Leitungskräfte, Fachkräfte, Finanzverantwortliche und Verwaltungsmitarbeiter*innen von Jugendhilfe- und Eingliederungshilfeeinrichtungen der Bundesrepublik Deutschland. Auch Mitarbeiter*innen Öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind herzlich willkommen.
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