Vorsicht Bußgeldgefahr: Damit Hinweisgeber*innen zukünftig besser vor negativen Konsequenzen und Repressalien, wie Kündigung, Versetzung, Degradierung oder Einschüchterung, geschützt sind, ist am 16. Dezember 2019 die sog. EU-Whistleblowing-Richtlinie in Kraft getreten. Diese betrifft zukünftig auch kleinere Einrichtungen in der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe ab 50 Mitarbeiter*innen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde am 16. Dezember 2022 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Im nächsten Schritt muss das HinSchG durch den Bundesrat verabschiedet werden und könnte dann bereits im Mai 2023 in Kraft treten.
Die Bundesregierung will Hinweisgeber*innen (Whistleblower) im beruflichen Umfeld künftig umfassender schützen. Für die Meldung von Verstößen im Unternehmen oder in einer Behörde sollen interne als auch externe Meldestellen eingerichtet werden. Zudem sollen Whistleblower vor beruflichen Repressalien geschützt werden.
Zukünftig müssen grundsätzliche alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeiter*innen eine interne Meldestelle einrichten, Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeiter*innen können dabei Meldestellen gemeinsam aufbauen. Als externe Meldestelle soll grundsätzlich das Bundesamt für Justiz dienen, für einige Bereiche sind spezielle Meldestellen vorgesehen.
In der EU-Richtlinie sind auch Sanktionen vorgesehen. So müssen Unternehmen, die das Melden von Missständen behindern oder zu behindern versuchen, mit Strafen rechnen. Gleiches gilt, wenn Unternehmen die Identität der Hinweisgeber*innen nicht vertraulich behandeln.
In unserem Webinar beschäftigen wir uns mit folgenden Inhalten:
- Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
- Anforderungen der EU-Whistleblowing-Richtlinie
- Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle
- Aufbau einer Whistleblowing-Plattform (Tipps)
- Bedeutung für den Datenschutz (insb. Verarbeitungsverzeichnis)
- Praxisbeispiel: Kurzpräsentation der IJOS Datenschutzmanagementsoftware (hier Sonderfeature: Whistleblowing-Plattform)
Teilnehmende eines IJOS-Live Webinars besuchen eine Online-Schulung – bequem und zeitsparend direkt vom eigenen Schreibtisch aus. In unserem virtuellen Seminarraum sehen Sie den Bildschirm der Referierenden und verfolgen die Präsentation in Echtzeit. Zur Teilnahme an einem IJOS-Live-Webinar benötigen Sie lediglich eine schnelle Internetverbindung, ein Mikrofon und einen Lautsprecher. Im Nachgang zum Webinar erhalten Sie per E-Mail einen temporären Link zum Videostream. So können Sie sich 14 Tage lang das Webinar erneut ansehen. Unser Webinarsystem erlaubt zudem die Unterstützung von Mobilgeräten. Somit können Sie problemlos auch per iPhone, iPad oder Android-Geräten an unserem Live-Webinar teilnehmen.
Beginn pünktlich um 16.00 Uhr. Dauer: 90 Minuten.
Das Live Webinar richtet sich in erster Linie an Mitarbeitende aus sozialwirtschaftlichen Einrichtungen (insbesondere Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe), neu bestellte Datenschutzbeauftragte sowie an Entscheider*innen, Finanzverantwortliche und Verwaltungsmitarbeitende, die für die Datenverarbeitung verantwortlich sind. Das Live Webinar ist ebenfalls gut geeignet für Mitarbeitende im Betriebsrat oder der Mitarbeitendenvertretung sowie alle, die sich einen fundierten Überblick über das Thema verschaffen wollen.
Neugierig geworden? Keine Sorge, es gibt noch viele spannende Möglichkeiten, sich weiterzubilden! Werfen Sie einen Blick auf unsere aktuellen Fortbildungen und finden Sie die für Sie passende Veranstaltung. Hier geht es direkt zu unserem aktuellen Fortbildungsangebot.
Wir freuen uns darauf, Sie bald zu einer unserer Fortbildungen begrüßen zu dürfen!
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| Dr. Frank Plaßmeyer |
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