Lange war es ruhig rund um den sogenannten Einrichtungsbegriff, der mit der SGB VIII-Reform im Jahr 2021 in das SGB VIII Eingang gefunden hat. Insbesondere familienähnliche Betreuungsformen waren und sind bis heute in einer unsicheren Situation hinsichtlich der Frage, ob sie auch zukünftig unter das Betriebserlaubnisrecht fallen. Der Gesetzgeber hat den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, landesrechtlich zu regeln, unter welchen Voraussetzungen auch familienähnliche Betreuungsformen als Einrichtungen gelten und damit betriebserlaubnispflichtig sind.
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat nun einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Landesgesetzgebung zum SGB VIII eingebracht, der Regelungen zum Einrichtungsbegriff enthält.
Im Rahmen unseres Brennpunkt-Webinars informieren Sie unsere Referenten darüber, was Sie jetzt in Nordrhein-Westfalen als familienähnliche Betreuungsform im Hinblick auf das Thema Betriebserlaubnis wissen und beachten müssen.
Es werden insbesondere folgende Themen behandelt:
- Inhalte und Auswirkungen der geplanten landesrechtlichen Regelung auf familienähnliche Betreuungsformen und Betriebserlaubnisprozesse
- Einrichtungsbegriff – Legaldefinition nach § 45a SGB VIII
- Anbindung an einen Träger: Was zu beachten ist
- Wie sollte die fachliche und organisatorische Einbindung der familienähnlichen Betreuungsform beschrieben sein?
- Wie und in welchem Umfang müssen die fachliche Steuerung der Hilfen, die Qualitätssicherung, die Auswahl, Überwachung, Weiterbildung und Vertretung des Personals sowie die Außenvertretung zwecks Erhalt der Betriebserlaubnis gewährleistet werden?
- Der Aspekt der Kindeswohlgewährleistung im Zusammenhang mit dem § 45 a SGB VIII
- Prüfung der Betriebserlaubnispflicht nach § 48a SGB VIII
- Auswirkungen der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Juni 2022
- Bedeutung der Regelungen im Landesrecht NRW zum Thema Fachkräfte und Betreuungspersonal für die Praxis
- Strategische Optionen zur Risikominimierung und deren entgeltrechtliche Auswirkungen
Teilnehmer*innen eines IJOS Live Webinars besuchen eine Online-Schulung – bequem und zeitsparend direkt vom eigenen Schreibtisch aus. In unserem virtuellen Seminarraum sehen Sie den Bildschirm der Referenten und verfolgen die Präsentation in Echtzeit. Durch die Chat-Funktion stehen Sie im direkten Kontakt mit den Referenten und können Fragen stellen.
Das Live Webinar dauert ca. 90 Minuten, wobei im letzten Teil individuelle Fragen der Teilnehmenden beantwortet werden. Das Live Webinar beginnt pünktlich um 16.00 Uhr und endet um ca. 17.30 Uhr.
Das Live Webinar richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die in der stationären Kinder- und Jugendhilfe tätig sind oder tätig sein werden. Es ist auch für Existenzgründer*innen geeignet.
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