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Das Betreuungsrecht wird mit der am 01.01.2023 in Kraft tretenden Reform grundlegend modernisiert. Damit reagiert der Gesetzgeber auf bestehende Mängel bei der betreuungsrechtlichen Umsetzung des Gebotes der größtmöglichen Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Artikel 12 des Übereinkommens der Vereinten Nationen.
Im Einzelnen sollen der Vorrang sozialrechtlicher Hilfen vor rechtlicher Betreuung, die Qualität der Betreuung sowie Auswahl und Kontrolle von Betreuer*innen verbessert werden.
Die Reform bringt wesentliche Veränderungen mit sich, die kompakt und umfassend im Rahmen dieses Intensiv-Onlineseminars vorgestellt werden.
Die Veränderungen werden in vier Teilen vorgestellt/vermittelt:
1. Warum die Veränderung – Wo finden sich die für rechtliche Berufsbetreuer*innen wichtigen Änderungen?
- Das Registrierungsverfahren
- Mitteilungspflichten gegenüber der Stammbehörde
- Übergangsvorschriften / bedingter Bestandsschutz
- Änderungen der Vorschriften zur Vergütung
- Datenschutz
2. Änderungen im Verfahren zur Bestellung der rechtlichen Betreuer*innen
- Erforderlichkeitsgrundsatz / Nachrang – Ehegattenvertretung / Betreuungsbehörde
- Aufgabenkreis und Aufgabenbereiche / Kontrollbetreuung
- Auswahl einer*s rechtlichen Betreuers*in – Wünsche der betroffenen Person – Kennenlerngespräch
- Mehrere rechtliche Betreuer*innen / Verhinderungsbetreuung
- Überprüfungsfristen
3. Führung der rechtlichen Betreuung § 1821 BGB – Die „Magna Charta“ für die rechtliche Betreuung
- Stärkung der Selbstbestimmung – unterstützte Entscheidungsfindung – mutmaßlicher Wille
- Die Wohlschranke weicht der Gefahrenabwehr
- Der persönliche Kontakt
- Auskunftspflicht gegenüber nahestehenden Angehörigen
- Vertretungsmacht 1823 BGB / Änderung des §§ 53 & 170a ZPO – rechtliche Betreuung im Gerichts- und Verwaltungsverfahren
- Haftung
4. Zur Personensorge – Insbesondere zur Aufgabe des Wohnraums
- Vermögensangelegenheiten
- Beratung und Aufsicht
- Berichts- und Mitteilungspflichten
- Beendigung, Aufhebung oder Änderung von Betreuung und Einwilligungsvorbehalt
Vorträge, Diskussionen
| 08.50 – 09:00 Uhr |
Begrüßung, Einführung in das Seminarsystem |
| 09:00 – 10:00 Uhr |
Teil 1 |
| 10:00 – 10:15 Uhr |
Pause |
| 10:15 – 11:30 Uhr |
Teil 2 |
| 11:30 – 11:45 Uhr |
Pause |
| 11:45 – 12:45 Uhr |
Teil 3 |
| 12:45 – 14:00 Uhr |
Mittagspause |
| 14:00 – 15:00 Uhr |
Teil 4 |
| 15:00 – 15:15 Uhr |
Pause |
| 15:15 – 16:15 Uhr |
Teil 5 |
| 16:15 Uhr |
Ende der Veranstaltung und Verabschiedung |
Das Online-Seminar richtet sich an alle am Betreuungsrecht interessierte Personen. Insbesondere für rechtlichen Berufsbetreuer*innen und rechtlichen Vereinsbetreuer*innen ist das Wissen zu den Inhalten der Reform essenziell.
Neugierig geworden? Keine Sorge, es gibt noch viele spannende Möglichkeiten, sich weiterzubilden! Werfen Sie einen Blick auf unsere aktuellen Fortbildungen und finden Sie die für Sie passende Veranstaltung. Hier geht es direkt zu unserem aktuellen Fortbildungsangebot.
Wir freuen uns darauf, Sie bald zu einer unserer Fortbildungen begrüßen zu dürfen!
Das Online-Seminar wurde vom 28.09.2022 auf den 29.11.2022 verlegt!
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| Jürgen Thar |
Zusatzteilnehmer*innen können die Fortbildung zur Hälfte des Preises buchen:
Gerne können auch weitere Kolleginnen und Kollegen aus Ihrer Einrichtung an dem Online-Seminar teilnehmen.
Zusatzteilnehmer*innen zahlen nur die Hälfte des Preises und erhalten eine Teilnahmebescheinigung für ihre Personalakte sowie die gesamten Seminarunterlagen.
Für eine zum regulären Preis angemeldete Person können maximal 5 Zusatzteilnehmer*innen angemeldet werden.
Bei dieser Fortbildung handelt es sich nicht um ein Webinar, sondern um ein ganztägiges Online-Seminar. Mitgliedern des IJOS Servicecenters können wir diese Veranstaltung leider nicht kostenfrei anbieten. Hier geht es zu unserem Webinarangebot, welches für Servicecentermitglieder gratis zur Verfügung steht.
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung und entsprechende Informationen zur Zahlung der Teilnahmegebühr.
Damit Sie bei unerwarteten Ereignissen abgesichert sind, empfehlen wir Ihnen den Seminar-Schutz der ERGO-Versicherung. Sollten Sie z.B. aufgrund von Krankheit oder eines Arbeitsplatzwechsels nicht an unserem Seminar teilnehmen können, erstattet die Versicherung nicht nur Ihren Seminarbeitrag, sondern auch z.B. gebuchte Übernachtungen oder Anfahrtskosten. Die Versicherung deckt auch unsere Seminarreihen mit mehreren Modulen ab.
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