Das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Kindern und Jugendlichen wird in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mehr oder weniger geachtet und verwirklicht.
Wird durch Vernachlässigung des Datenschutzes das Persönlichkeitsrecht der Betreuten verletzt, sind diese im Hilfeprozess keine Partner*innen, sondern lediglich Objekte der von den Fachkräften umgesetzten Hilfen.
Die Mängelliste ist umfangreich: Vielfach wurden Mitarbeitende nicht ausreichend und damit berufsspezifisch über die für ihre Arbeit geltenden Datenschutzvorschriften belehrt und verpflichtet. Besonders auffällig ist die Missachtung der Schweigepflicht z.B. durch Weitergabe von Informationen an Dritte oder auch andere schweigepflichtige Team-Mitglieder ohne Einwilligung der Betreuten.
Datenschutzrechtlich verbindliche Normen sind in mehreren, unterschiedlichen Gesetzen erfasst. Diese mangelhafte Transparenz schürt die Unsicherheit und vertieft die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit.
Nicht ganz selten wird sogar die gesetzlich vorgeschriebene Bestellung einer*s Datenschutzbeauftragten unterlassen oder es werden Mitarbeitende lediglich pro forma dazu ernannt. Die nicht rechtzeitige Benennung einer*s Datenschutzbeauftragten kann gemäß Art. 83 Abs. 4 DSGVO mit einer Geldbuße von bis zu 10.000.000 EUR geahndet werden.
Dass die Datenschutzbeauftragten der Länder als Aufsichtsbehörden keine Papiertiger sind, hat die Leitung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein bereits im Frühjahr 2013 bewiesen: Wegen eines umfangreichen Datenlecks wurden gegen eine dortige Einrichtung der Jugendhilfe Bußgelder in Höhe von insgesamt 100.000 € verhängt.
Seminarinhalte:
- Datenschutz als Haltung und Qualitätsmerkmal
- Grundzüge des Datenschutzes in der Sozialen Arbeit
- Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen einschließlich der Bestellung und der Aufgaben von Datenschutzbeauftragten
- Datenschutz im Kindesschutz
- Technische Strukturen eines praktikablen Datenschutzes
- Überblick zu den Änderungen des Datenschutzrechts ab 25. Mai 2018
- Diskussion der Praxisfragen
Der Referent wird sich Zeit nehmen, um auf Ihre individuellen Fragestellungen einzugehen. Gerne können Sie uns auch im Vorfeld schriftlich Ihre Fragen mitteilen. Diese werden dann im Seminarverlauf behandelt und beantwortet.
Vermittlung theoretischen Grundlagenwissens anhand von Tabellen und Fallbeispielen, Einbindung der Teilnehmenden u.a. über Diskussion, Bearbeitung von Fällen aus der Praxis der Teilnehmenden.
Zeitlicher Ablauf:
09.30 Uhr Stehkaffee10.00 Uhr Seminarbeginn12.30 – 13.30 Uhr Mittagspause17.00 Uhr Ende der Veranstaltung
Die Fortbildung richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus allen Leitungsebenen von sozialen Einrichtungen insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe.
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| Rechtsanwalt Sören Johannsen |