Der korrekte Personalschlüssel unter Berücksichtigung von Gewerbeaufsicht, Zoll und Landesjugendamt
🗓️ 01.01.2030 00:00 Uhr
⏱️ 1 Tag
📌 FoBi-ID: Web-2024-0235-A
Ihre Referent*innen:
Mit welchem Personaleinsatz dürfen Sie, und mit welchem Personaleinsatz müssen Sie Ihre pädagogische Arbeit gegenüber den anspruchsberechtigten Menschen versehen?
Diese Frage wird immer wieder von unterschiedlichen Adressaten äußerst uneinheitlich beantwortet. Zielkonflikte und sich widersprechende Vorgaben sind die Regel. Landesjugendämter als betriebserlaubniserteilende Behörden, die Gewerbeaufsicht als Hüterin des Arbeitszeitgesetzes, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) des Zolls, die vor Ort zuständigen Öffentlichen Träger der Jugendhilfe, die Schiedsstellen der Jugendhilfe in den Bundesländern und auch die Mitarbeitenden in der Organisation erwarten die Einhaltung aller relevanten Rechtsvorschriften.
Dienstplaner*innen und pädagogische Leitungen geraten da sehr schnell an ihre Grenzen. Viele von Ihnen wissen überhaupt nicht, dass Sie persönlich für Rechtsverstöße zur Verantwortung gezogen werden können. Was tun?
Bei der Gestaltung des Dienstplans müssen Sie das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG) beachten. Die Folgen bei einem Verstoß gegen diese Rechtsvorschriften können schwerwiegend sein. Im Falle des Verstoßes gegen das Arbeitszeitgesetz drohen Ihnen als verantwortliche Person drastische Bußgelder. Auch bei Verstößen gegen die Mindestlohnverordnung kann das Bußgeld existenzbedrohend ausfallen. Darüber hinaus darf auch der Einrichtungsträger (z.B. der Verein, die Stiftung, die GmbH) mit einer üppigen Strafe rechnen.
Im Rahmen unseres eintägigen Online-Seminars zeigen wir Ihnen einen Weg auf, wie Sie zukünftig einen für alle Klienten*innen angemessenen und für Sie rechtlich tragfähigen Personalschlüssel festlegen und durchsetzen, ohne sich und Ihre Einrichtung dauerhaft zu gefährden.
Unser Programm:
- Die Schaffung personeller Voraussetzungen für stationäre Wohngruppen unter Beachtung des Arbeitszeitgesetzes
Michael Braksiek, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
Dr. Frank Plaßmeyer, Dipl. Betriebswirt, M.A., IJOS GmbH - Durchsetzung von Rechtsansprüchen gegenüber dem Öffentlichen Träger im Kontext der Vereinbarung von Personaleinsatzquoten im Betriebserlaubnisverfahren nach § 45 SGB VIII
Prof. Dr. iur. Jan Kepert, Professor für Öffentliches Recht, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl - Den fachlich notwendigen und „richtigen“ Personaleinsatz im Betriebserlaubnisverfahren gegenüber den Öffentlichen Trägern der Jugendhilfe bestimmen und durchsetzen
Dr. Frank Plaßmeyer, Dipl. Betriebswirt, M.A., IJOS GmbH
Doreen Putzke, Dipl. Sozialarbeiterin, IJOS GmbH - Fallstricke bei der Dienstplangestaltung vermeiden – Arbeitszeitgesetz und Mindestlohn beachten
Michael Braksiek, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
Vorträge, Diskussionen, Praxis- und Fallbeispiele
Dieses OnDemand-Seminar ist täglich buchbar. Ihren Wunschtermin können Sie nach Anmeldung frei wählen.
Das Seminar dauert ca. 7 Stunden, wobei im letzten Teil individuelle Fragen der Teilnehmenden beantwortet wurden. Das OnDemand-Seminar beginnt täglich zu der regulären Startzeit der ursprünglichen Veranstaltung.
09.00 Uhr Beginn
12.45 – 14.00 Uhr Mittagspause
ca. 16.30 Uhr Ende der Veranstaltung
Aktualitätsgarantie mit Stand: 27.11.2024
Das Online-Seminar richtet sich in erster Linie an Entscheider*innen, pädagogische Leitungen sowie Kolleg*innen der Kinder- und Jugendhilfe, die in den Bereichen Dienstplanung und/oder Konzeptionserarbeitung zuständig sind. Auch Mitarbeitende Öffentlicher Träger der Jugendhilfe sind herzlich willkommen.
Mit welchem Personaleinsatz dürfen Sie, und mit welchem Personaleinsatz müssen Sie Ihre pädagogische Arbeit gegenüber den anspruchsberechtigten Menschen versehen?
Diese Frage wird immer wieder von unterschiedlichen Adressaten äußerst uneinheitlich beantwortet. Zielkonflikte und sich widersprechende Vorgaben sind die Regel. Landesjugendämter als betriebserlaubniserteilende Behörden, die Gewerbeaufsicht als Hüterin des Arbeitszeitgesetzes, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) des Zolls, die vor Ort zuständigen Öffentlichen Träger der Jugendhilfe, die Schiedsstellen der Jugendhilfe in den Bundesländern und auch die Mitarbeitenden in der Organisation erwarten die Einhaltung aller relevanten Rechtsvorschriften.
Dienstplaner*innen und pädagogische Leitungen geraten da sehr schnell an ihre Grenzen. Viele von Ihnen wissen überhaupt nicht, dass Sie persönlich für Rechtsverstöße zur Verantwortung gezogen werden können. Was tun?
Bei der Gestaltung des Dienstplans müssen Sie das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG) beachten. Die Folgen bei einem Verstoß gegen diese Rechtsvorschriften können schwerwiegend sein. Im Falle des Verstoßes gegen das Arbeitszeitgesetz drohen Ihnen als verantwortliche Person drastische Bußgelder. Auch bei Verstößen gegen die Mindestlohnverordnung kann das Bußgeld existenzbedrohend ausfallen. Darüber hinaus darf auch der Einrichtungsträger (z.B. der Verein, die Stiftung, die GmbH) mit einer üppigen Strafe rechnen.
Im Rahmen unseres eintägigen Online-Seminars zeigen wir Ihnen einen Weg auf, wie Sie zukünftig einen für alle Klienten*innen angemessenen und für Sie rechtlich tragfähigen Personalschlüssel festlegen und durchsetzen, ohne sich und Ihre Einrichtung dauerhaft zu gefährden.
Unser Programm:
- Die Schaffung personeller Voraussetzungen für stationäre Wohngruppen unter Beachtung des Arbeitszeitgesetzes
Michael Braksiek, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
Dr. Frank Plaßmeyer, Dipl. Betriebswirt, M.A., IJOS GmbH - Durchsetzung von Rechtsansprüchen gegenüber dem Öffentlichen Träger im Kontext der Vereinbarung von Personaleinsatzquoten im Betriebserlaubnisverfahren nach § 45 SGB VIII
Prof. Dr. iur. Jan Kepert, Professor für Öffentliches Recht, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl - Den fachlich notwendigen und „richtigen“ Personaleinsatz im Betriebserlaubnisverfahren gegenüber den Öffentlichen Trägern der Jugendhilfe bestimmen und durchsetzen
Dr. Frank Plaßmeyer, Dipl. Betriebswirt, M.A., IJOS GmbH
Doreen Putzke, Dipl. Sozialarbeiterin, IJOS GmbH - Fallstricke bei der Dienstplangestaltung vermeiden – Arbeitszeitgesetz und Mindestlohn beachten
Michael Braksiek, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
- Die Schaffung personeller Voraussetzungen für stationäre Wohngruppen unter Beachtung des Arbeitszeitgesetzes
Vorträge, Diskussionen, Praxis- und Fallbeispiele
Dieses OnDemand-Seminar ist täglich buchbar. Ihren Wunschtermin können Sie nach Anmeldung frei wählen.
Das Seminar dauert ca. 7 Stunden, wobei im letzten Teil individuelle Fragen der Teilnehmenden beantwortet wurden. Das OnDemand-Seminar beginnt täglich zu der regulären Startzeit der ursprünglichen Veranstaltung.
09.00 Uhr Beginn
12.45 – 14.00 Uhr Mittagspause
ca. 16.30 Uhr Ende der VeranstaltungAktualitätsgarantie mit Stand: 27.11.2024
Das Online-Seminar richtet sich in erster Linie an Entscheider*innen, pädagogische Leitungen sowie Kolleg*innen der Kinder- und Jugendhilfe, die in den Bereichen Dienstplanung und/oder Konzeptionserarbeitung zuständig sind. Auch Mitarbeitende Öffentlicher Träger der Jugendhilfe sind herzlich willkommen.




Michael Braksiek Prof. Dr. Jan Kepert Dr. Frank Plaßmeyer Doreen Putzke





