Das Bundesdatenschutzgesetz wurde durch die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) abgelöst. Wie gelingt es Einrichtungen der Sozialwirtschaft, mit der neuen Anforderungsflut zurechtzukommen? Ignorieren geht nicht mehr.
Hinzu kommt der weit verbreitete Irrglaube, dass Datenschutzkosten allein von den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu tragen sind. Das ist falsch. Es besteht ein Refinanzierungsanspruch. Die Kosten sind vom Öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Rahmen der Entgeltfinanzierung vollständig zu tragen. Ab dem 25.05.2018 ist für alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe die EU-DSGVO verbindlich und ohne “Wenn und Aber” umzusetzen.
Ein Verstoß gegen die EU-DSGVO ist in vielen Punkten strafbar oder gilt als Ausschlusskriterium für Beauftragungen. Bußgelder können bis zu 4 % des Jahresumsatzes (oder 20 Millionen EUR je nach Anwendungsfall) betragen.
In diesem Intensivseminar werden die wesentlichen Änderungen und Ziele der neuen EU-DSGVO sowie das neue Standard-Datenschutzmodell der Aufsichtsbehörden zur Datenschutzberatung und -prüfung auf der Basis einheitlicher Gewährleistungsziele vermittelt.
Verschaffen Sie sich einen guten Überblick und nutzen Sie unseren multiprofessionell ausgerichteten Kurs, um Ihre Einrichtung abzusichern.
Folgende Themen werden wir für Sie bearbeiten:
- Datenschutzgrundsätze der EU-DSGVO
- Folgen der EU-DSGVO für Einrichtungsträger
- Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber – Was ändert sich, was bleibt gleich?
- Rechenschaftspflicht als Novum
- Internes Regelwerk (Richtlinien und Prozesse)
- Schulung der Mitarbeitenden
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Risikoermittlungsverfahren
- Technische und organisatorische Maßnahmen zur Informationssicherheit
- Datenschutzfolgenabschätzung
- Prüfung externer Verträge
- Betroffenenrechte
- Informationspflichten
- Meldepflichten
- Konzeptionelle Anpassung an die EU-DSGVO
- Interne DSGVO-Projekte installieren
- IT-Sicherheitsgesetz
- Technische und organisatorische Maßnahmen (§ 32 (1) DSGVO)
- Anpassung von Dienstanweisungen, Richtlinien, Dienstvereinbarungen und Betriebsvereinbarungen und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Die Referenten werden sich Zeit nehmen, um auf Ihre individuellen Fragestellungen einzugehen. Gerne können Sie uns auch im Vorfeld schriftlich Ihre Fragen mitteilen. Diese werden dann im Seminarverlauf behandelt und beantwortet.
Vorträge, Diskussionen, Praxis- und Fallbeispiele
09.30 Uhr Stehkaffee
10.00 Uhr Seminarbeginn
12.30 – 13.30 Uhr Mittagspause
16.30 Uhr Ende
Das Tagesseminar richtet sich in erster Linie an Mitarbeitende aus sozialwirtschaftlichen Einrichtungen (insbesondere Kinder- und Jugendhilfe und Behindertenhilfe), neu bestellte Datenschutzbeauftragte sowie an Entscheider*innen, Finanzverantwortliche und Verwaltungsmitarbeitende, die für die Datenverarbeitung verantwortlich sind. Das Seminar ist ebenfalls gut geeignet für Mitarbeitende im Betriebsrat oder der Mitarbeitendenvertretung sowie alle, die sich einen fundierten Überblick über das Thema verschaffen wollen.