Verrückt – in den letzten zwanzig Jahren waren die Schiedsstellen nur in absolut festgefahrenen Verhandlungen das Mittel der Wahl. Jetzt raten öffentliche Träger selbst dazu, zur Schiedsstelle zu gehen – nicht aus strategischen Gründen, sondern weil Überlastung und Verhandlungsunvermögen im Jugendamt eine direkte Einigung erschweren.
Das Schiedsstellenverfahren nach § 78g SGB VIII war lange Zeit das letzte Mittel, wenn Verhandlungen zwischen Leistungserbringern und Jugendämtern scheiterten. Ursprünglich sollte der Fokus immer auf einer einvernehmlichen Einigung liegen. Doch aktuell verändert sich die Praxis drastisch: Aufgrund hoher Arbeitsbelastung und zunehmender Fluktuation im Jugendamt empfehlen immer mehr Kommunen selbst den Gang zur Schiedsstelle – oft, weil sie die gesetzliche Sechs-Wochen-Frist nicht einhalten können oder unklare rechtliche Vorgaben im Amt eine schnelle Einigung erschweren.
Ein besonderes Problem: In vielen Verhandlungen berufen sich Jugendämter auf interne Verwaltungsregeln, die für sie selbst gelten – nicht aber für die Leistungserbringer. Solche verwaltungsinternen Vorgaben erschweren sachliche Diskussionen, weil sie nicht auf gesetzlichen Grundlagen, sondern auf internen Handlungsanweisungen basieren. Das führt zu Konflikten, in denen Leistungserbringer ihre Rechte genau kennen und strategisch klug vorgehen müssen.
Diese Entwicklung wirft viele Fragen auf:
- Wie verändert sich die Verhandlungsstrategie für Leistungserbringer, wenn das Jugendamt selbst das Schiedsstellenverfahren anstößt?
- Welche Chancen und Risiken sind mit einem Verfahren verbunden?
- Und welche Kosten kommen auf Leistungserbringer zu, insbesondere wenn die Beauftragung eines Anwalts erforderlich ist?
Ein entscheidender Punkt: Die Schiedsstellenordnungen unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich, was für Leistungserbringer zusätzliche Unsicherheiten schafft. In diesem Webinar beleuchten wir auch kurz die Unterschiede in den Verfahren und geben Ihnen wertvolle Orientierungshilfen für Ihre Verhandlungen.
Unser Referent, Dr. Frank Plaßmeyer, bringt über 13 Jahre Erfahrung aus der Schiedsstelle Jugendhilfe in NRW mit. Er wird Ihnen praxisnahe Einblicke in die aktuellen Entwicklungen geben und aufzeigen, wann sich ein Verfahren lohnt – und wann es sinnvoller ist, andere Wege zu suchen.
Programminhalte:
- Das Schiedsstellenverfahren nach § 78g SGB VIII: Grundlagen, Ablauf und aktuelle Entwicklungen
- Warum Jugendämter jetzt selbst die Schiedsstelle empfehlen – und was das für Leistungserbringer bedeuten kann
- Chancen vs. Risiken: Wann lohnt sich ein Schiedsverfahren wirklich?
- Verhandlungsstrategien: Wie kann trotz schwieriger Ausgangslage eine einvernehmliche Lösung gelingen?
- Interne Verwaltungsregeln vs. gesetzliche Vorgaben: Wie Leistungserbringer argumentieren können
- Kostenfaktor Schiedsverfahren: Welche Ausgaben entstehen und wann ist ein versierter Rechtsanwalt unverzichtbar?
- Unterschiede zwischen den Bundesländern: Wie wirken sich abweichende Schiedsstellenordnungen aus?
- Praktische Tipps aus über 13 Jahren Erfahrung in der Schiedsstelle
- Häufige Fehler vermeiden: Strategien für eine souveräne Verhandlungsführung
Teilnehmer*innen eines IJOS Live Webinars besuchen eine Online-Schulung – bequem und zeitsparend direkt vom eigenen Schreibtisch aus. In unserem virtuellen Seminarraum sehen Sie den Bildschirm der Referenten und verfolgen die Präsentation in Echtzeit. Durch die Chat-Funktion stehen Sie im direkten Kontakt mit dem Referenten und können Fragen stellen.
Das Live Webinar dauert ca. 90 Minuten, wobei im letzten Teil individuelle Fragen der Teilnehmer*innen beantwortet werden. Das Live Webinar beginnt pünktlich um 10.00 Uhr und endet um ca. 11.30 Uhr.
Das Webinar richtet sich an Leistungserbringer der Jugendhilfe, insbesondere an Geschäftsführungen, Einrichtungsleitungen und Finanzverantwortliche. Es bietet praxisnahe Unterstützung für Träger, die mit Jugendämtern in Vergütungsverhandlungen stehen und sich mit dem Schiedsstellenverfahren auseinandersetzen müssen.
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| Dr. Frank Plaßmeyer |
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