Eine Qualitäts- und/oder Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 128 SGB IX haben bereits einige Leistungserbringer erlebt. In mehreren Bundesländern führen die Leistungsträger diese Prüfungen, zunächst ohne Anlass als Qualitätsprüfung durch, die unter Umständen danach als Wirtschaftlichkeitsprüfung weitergeführt wird, da im Rahmen der Qualitätsprüfung Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden.
Die Leistungsträger stellen im Rahmen dieser Prüfungen hohe Anforderungen an die Leistungserbringer. Sei es, durch die Erläuterung von im Fachkonzept verankerten fachlichen Standards und dem Nachweis, wie diese Standards in die Praxis umgesetzt werden. Oder durch die Aufforderung, etliche Unterlagen vorzulegen, in denen vertrauliche Informationen, personenbezogene Daten und Unternehmensgeheimnisse zu finden sind.
In der Praxis bringt dies für die Leistungserbringer in der Eingliederungshilfe, neben einem hohen Aufwand, erhebliche rechtliche und finanzielle Unsicherheiten mit sich.
Im Rahmen unseres Intensivseminars bereiten wir Sie umfassend auf Prüfungen nach § 128 SGB IX vor und zeigen Ihnen auf, welche Fallstricke zu beachten sind.
Unsere Referent*innen gehen auf folgende Themen ein:
- Gesetzliche Grundlagen in der Bundesgesetzgebung zu den Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen
- Auswirkungen der landesrahmenvertraglichen Regelungen auf das Vorgehen im Rahmen der Prüfungen
- Einzuhaltende Fristen im Rahmen von Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen
- Verhältnismäßigkeit bei der Vorlage von Unterlagen in laufenden Prüfungen
- Mit Hinblick auf die Prüfungen zu beachtende Maßnahmen in Leistungs- und Vergütungsverhandlungen
- Die Rolle des Fachkonzeptes und der Leistungsvereinbarung
- Umgang mit zusätzlichen Kosten, die durch Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen entstehen
- Folgen von Vertragsverletzungen
- Wann droht eine Kürzung der Vergütung?
- Sonderformen: Besondere Wohnformen für Kinder und Jugendliche nach dem SGB IX und die Rolle des Landesjugendamtes bei Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen
Wir arbeiten mit Vorträgen, Diskussionen, vielen Praxis- und Fallbeispielen. Unsere Referent*innen werden sich Zeit nehmen, um auf Ihre individuellen Fragestellungen einzugehen. Gerne können Sie uns auch im Vorfeld schriftlich Ihre Fragen mitteilen. Diese werden dann im Seminarverlauf behandelt und beantwortet.
09.30 Uhr Stehkaffee
10.00 Uhr Seminarbeginn
12.30 – 13.30 Uhr Mittagspause
17.00 Uhr Ende der Veranstaltung
Das Intensivseminar richtet sich in erster Linie an Entscheider*innen, Finanzverantwortliche und Verwaltungsmitarbeiter*innen von Eingliederungshilfeeinrichtungen, sowie an gesetzliche Betreuer*innen. Das Seminar ist auch gut geeignet für Existenzgründer*innen.
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| Prof. Dr. Sven Höfer |
Doreen Putzke |
Philipp Seisler |
Aufgrund der großen Nachfrage bieten wir diese Fortbildung zusätzlich auch als Livestream an.
Somit können Sie auf Wunsch ganz bequem von Ihrem Schreibtisch aus an unserer Fortbildung live teilnehmen.
Sie erhalten wie bei unseren Präsenzseminaren alle Unterlagen und eine Teilnahmebestätigung im Nachgang zur Fortbildung.
Während des Seminares können Sie Ihre Fragen direkt über die Chat-Funktion an unsere Referent*innen richten.
Der Livestream beginnt um 10:15 Uhr und endet um ca. 17:00 Uhr.
Unseren Livestream können Sie direkt im Anmeldevorgang auswählen und zu einem vergünstigten Preis von 473,00 EUR buchen.
Zusatzteilnehmer*innen können die Fortbildung zu einem vergünstigen Preis buchen:
Gerne können auch weitere Kolleginnen und Kollegen aus Ihrer Einrichtung am Livestream teilnehmen.
Zusatzteilnehmer*innen zahlen pro Person 398,00 EUR und erhalten eine Teilnahmebescheinigung für ihre Personalakte sowie die gesamten Seminarunterlagen.
Je Einrichtung können maximal 5 Personen als Zusatzteilnehmer*innen teilnehmen.
Schützen Sie sich vor unerwarteten Ereignissen wie z.B. Krankheit oder Arbeitsplatzwechsel mit dem Seminar-Schutz der ERGO-Versicherung.
Mit dieser Seminarversicherung können Sie nicht nur den Seminarpreis, sondern auf Wunsch auch Ihre Reisekosten wie z.B. gebuchte Übernachtungen und Anfahrtskosten (PKW oder öffentliche Verkehrsmittel) absichern.
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