Mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und der damit zusammenhängenden Verabschiedung der Landesrahmenverträge nach dem SGB IX in den Bundesländern, sind die Leistungserbringer in der Eingliederungshilfe aufgefordert, belastbare Fachkonzepte als Grundlage für ihre Leistungserbringung zu entwickeln. Die Landesrahmenverträge geben Hinweise für die Entwicklung dieser Konzepte, bleiben aber in ihren Ausführungen vage. Dies führt in der Praxis bei Leistungserbringern zu Umsetzungsunsicherheiten.
Wir vermitteln Ihnen im Rahmen dieses Seminars das notwendige Grundlagenwissen und die erforderlichen Inhalte für die Erarbeitung von Fachkonzepten in der Eingliederungshilfe.
Dabei gehen wir unter anderem auf folgende Schwerpunkte ein:
- Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen für Leistungserbringer
- Bedeutung des Fachkonzeptes im Zusammenhang mit Vereinbarung von Leistung und Vergütung nach §§ 123 ff. SGB IX
- Überblick über alle notwendigen Inhalte eines Fachkonzeptes und Bezug zu der Leistungs- und Vergütungsverhandlung
- Beschreibung der Zielgruppen und der sich daraus ableitenden personellen Ausstattung und Qualifikation des Personals
- Differenzierung zwischen Fachkonzept, Leistungsbeschreibung und Leistungsvereinbarung
- Grundsatz der Personenzentrierung und Bedarfsgerechtigkeit: Der Mensch im Mittelpunkt
- Zu beachtende Handlungskonzepte und Methoden der Eingliederungshilfe
- Darstellung der qualitätssichernden und -entwickelnden Maßnahmen im Rahmen eines gesetzlich geforderten Qualitätsmanagements
- Wirksamkeit in Verbindung mit der Vereinbarung von Leistung und Vergütung
- Beschreibung der Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX
- Gestaltung von Konzeptentwicklungsprozessen
- Besonderheiten bei zielgruppenspezifischen Konzepten
- Konzepte für besondere Wohnformen
Das Seminar schafft für Sie und Ihre Organisation den notwendigen Einstieg zur Entwicklung von Fachkonzepten, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und eine Arbeitsgrundlage für Ihre Mitarbeiter*innen bieten.
Die Referent*innen werden sich Zeit nehmen, um auf Ihre individuellen Fragestellungen einzugehen. Gerne können Sie uns auch im Vorfeld schriftlich Ihre Fragen mitteilen. Diese werden dann im Seminarverlauf behandelt und beantwortet.
Wir arbeiten mit Vorträgen, Diskussionen, vielen Praxis- und Fallbeispielen. Die Referenten*innen werden sich Zeit nehmen, um auf Ihre individuellen Fragestellungen einzugehen.
09.30 Uhr Stehkaffee
10.00 Uhr Seminarbeginn
12.30 – 13.30 Uhr Mittagspause
17.00 Uhr Ende der Veranstaltung
Das Seminar richtet sich an Fachkräfte und Leitungspersonen aus der Eingliederungshilfe sowie Einsteiger*innen in der Fachkonzeptentwicklung. Das Seminar ist auch für Existenzgründer*innen geeignet.
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| Dr. Frank Plaßmeyer |
Hansjörg Mandler |
Elli Plaßmeyer |
Aufgrund der großen Nachfrage bieten wir diese Fortbildung zusätzlich als Livestream an.
Somit können Sie auf Wunsch ganz bequem von Ihrem Schreibtisch aus an unserer Fortbildung live teilnehmen.
Sie erhalten wie bei unseren Präsenzseminaren alle Unterlagen und eine Teilnahmebestätigung im Nachgang zur Fortbildung.
Während des Seminares können Sie Ihre Fragen direkt über die Chat-Funktion an unsere Referent*innen richten.
Der Livestream beginnt um 10:15 Uhr und endet um ca. 17:00 Uhr.
Unseren Livestream können Sie direkt im Anmeldevorgang auswählen.
Zusatzteilnehmer*innen können die Fortbildung zu einem vergünstigten Preis buchen:
Gerne können auch weitere Kolleg*innen aus Ihrer Einrichtung am Livestream teilnehmen.
Zusatzteilnehmer*innen zahlen pro Person nur 50% des Seminarpreises und erhalten eine Teilnahmebestätigung sowie die vollständigen Seminarunterlagen. Je Einrichtung können maximal 5 Personen als Zusatzteilnehmer*innen teilnehmen.